12. November 2018
Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen.

Verbraucherschützerin Annabel Oelmann über Geldgeschenke unter dem Weihnachtsbaum

Weihnachten steht an. Doch Großeltern und Eltern wissen oft nicht, was sie dem Nachwuchs schenken sollen. Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen, über Geldgeschenke für Kinder.

Frau Oelmann, Weihnachten steht vor der Tür. Was können sinnvolle Geldgeschenke für Kinder sein?

Wer finanziell für sein Kind oder sein Enkelkind vorsorgen möchte – zum Beispiel für die spätere Berufsausbildung, den Führerschein, das Studium oder anderes – kann das über spezielle Finanzprodukte tun, das einige Banken, Sparkassen, Versicherungen und auch Bausparkassen anbieten. Über diese können Eltern oder Großeltern heute regelmäßig oder einmalig Geld einbezahlen, welches dem Kind dann später zu einem vorher festgelegtem Zeitpunkt zur Verfügung steht.

Eltern oder Großeltern, die regelmäßig für den Nachwuchs sparen möchten, können einen Sparplan einrichten. Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zu ETF-Sparplänen?

Ein ETF-Sparplan ist eine von mehreren Möglichkeiten für Kinder oder Enkelkinder finanziell vorzusorgen. ETFs sind kostengünstig und flexible handhabbar und bieten gerade auf den langen Anlagehorizont höhere Renditechancen, als zum Beispiel eine Anlage in ein klassisches Sparbuch, bei welchem ich derzeit mit viel Glück gerade mal einen Inflationsausgleich erhalte. Allerdings sind ETFs, wie andere Wertpapiere auch, nicht ohne Risiko und daher nicht für Personen geeignet, die keine Risiken eingehen wollen. Sie unterliegen Kurs- und in der Regel Währungsschwankungen, die gerade in der kurzen oder mittleren Frist zum Tragen kommen können.

Was gilt es hierbei in Zusammenhang mit Kindern zu beachten?

Wer einen ETF-Sparplan für die Kinder oder Enkelkinder abschließen will, sollte darauf achten, dass der ETF breit gestreut und kostengünstig ist. ETF-Sparpläne kommen ausschließlich für einen langfristigen Anlagehorizont von mindestens zehn Jahren in Frage. Wer also für seine Kinder oder Enkelkinder finanziell über einen ETF-Sparplan vorsorgen möchte, fängt am besten schon im Säuglingsalter damit an. Für kurz- oder mittelfristigen Anlagezeiträume sind andere Anlageformen besser geeignet.

Reicht ein Sparplan oder sollten aus Gründen der Diversifikation mehrere her?

Ein Sparplan reicht für gewöhnlich aus. Bei einem Sparplan in einen ETF hängt die Diversifikation vom zugrundeliegenden Index ab. Hier sollten Eltern und Großeltern darauf achten, dass sie einem möglichst großen und breit gestreuten Index wählen. Am besten geeignet sind ETFs, die weltweit in entwickelten Volkswirtschaften und unterschiedlichen Branchen investiert sind.

Was sollte man vor dem Abschluss eines ETF-Sparplans beachten?

Wichtig ist die Auswahl des richtigen Index. Dadurch legt man sich schließlich auf ein Anlageuniversum fest. Empfehlenswert sind grundsätzlich marktbreit aufgestellte, regionenübergreifende Indizes bekannter Anbieter. Auch die Berücksichtigung von ethisch-ökologischer Nachhaltigkeitskriterien kann bei der Wahl berücksichtigt werden. Nicht empfehlenswert sind sehr spezielle Strategie-Indizes. Aber auch regional eng begrenzte Indizes, die aus nur wenigen Werten bestehen sind unter dem Gesichtspunkt der Risikostreuung wenig empfehlenswert. Ein zweites wichtiges Kriterium sind die Kosten. Hier lohnt sich ein Vergleich unter verschiedenen Anbietern. Zur groben Orientierung: Bei einem Aktien-ETF sollten die jährlichen Verwaltungskosten nicht über 0,5 Prozent liegen, bei einem Renten-ETF nicht über 0,25 Prozent.

Wenn ich für mein Kind einen ETF-Sparplan anlege, muss ich diesen über mich laufen lassen oder kann ich einen Sparplan im Namen eines Minderjährigen führen?

Beides ist möglich und beides hat Vor- und Nachteile. Läuft das Konto auf den Namen des Kindes können die Eltern/Großeltern nicht mehr über das bisher angesparte Kapital verfügen. Allerdings wird auf diese Weise sichergestellt, dass das Kind das Geld auch tatsächlich erhält. Lässt man das Konto auf den eigenen Namen laufen haben die Eltern/Großeltern noch alle Möglichkeiten über die Verwaltung des Angesparten. Das angesparte Geld kann in dem Fall notfalls auch noch für einen anderen Zweck verwendet werden, für den Fall, dass sich das Kind nicht so entwickelt wie erhofft.

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