19. November 2020
Weihnachtsgeld: Den Geldsegen richtig anlegen

Alles was Sie rund ums Weihnachtsgeld wissen müssen

Gibt es Weihnachtsgeld auch in Kurzarbeit? Wie hoch fällt die Sonderzahlung aus? Muss ich es versteuern? Ist Weihnachtsgeld das 13. Gehalt? Hier finden Sie die Antworten. 

Bald ist es wieder soweit: Das Weihnachtsgeld steht vor der Tür. Dabei stellen sich jedoch viele Fragen. Nachfolgend finden Sie Antworten darauf von Experten der Arag-Versicherung. Daneben geben wir Ihnen Tipps, wie Sie das Geld am besten anlegen.

Was ist eigentlich das Weihnachtsgeld?

Rechtlich gesehen ist es ein zusätzliches Entgelt, das der Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer auszahlt. In den meisten Unternehmen wird das Weihnachtsgeld im November mit dem monatlichen Gehalt ausgezahlt. Wie der Name schon verrät, war es ursprünglich vor allem dafür gedacht, Geschenke für Weihnachten zu kaufen.

Genauer betrachtet, ist das Thema aber recht komplex. Und über die Summe des Weihnachtsgeldes, wann genau es gezahlt wird und ob Sie es überhaupt  erhalten, entscheiden einzig und allein Ihr Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien.

Bekommt man es auch in Kurzarbeit?

Nie gab es mehr Beschäftigte in Kurzarbeit als in Corona-Zeiten. Laut Ifo-Institut waren im Oktober rund 3,3 Millionen Menschen betroffen. Viele dieser Arbeitnehmer hatten vor Corona sogar einen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Und nach Auskunft der Arag-Experten ändert auch die Coronakrise nichts an diesem Anspruch.

Wer also vor der Kurzarbeit Weihnachtsgeld bekommen hat, muss es auch während der Kurzarbeit ungekürzt erhalten. Auf die Berechnung des Kurzarbeitergeldes für den Monat der Auszahlung hat das Weihnachtsgeld übrigens als sogenannte Einmalzahlung keine Auswirkung.

Was ist der Unterschied zum 13. Monatsgehalt?

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Weihnachtsgeld oft mit dem 13. Monatsgehalt verwechselt. Denn für viele Arbeitnehmer ist das Weihnachtsgeld eben auch ein 13. Monatsgehalt – aber aus rechtlicher Sicht gibt es Unterschiede. Das Weihnachtsgeld ist oftmals eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die zumindest auch die Betriebstreue belohnen soll.

Das 13. Monatsgehalt ist dagegen regelmäßig ein vertraglich vereinbartes Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung. So weit, so gut. Im Falle einer Kündigung vor Jahresende jedoch würde das 13. Gehalt in diesem Fall anteilig auf das Kalenderjahr verteilt und ausgezahlt. Weihnachtsgeld hingegen müssen Sie möglicherweise sogar zurückzahlen, wenn Sie das Unternehmen verlassen.

Bekommt jeder Arbeitnehmer Weihnachtsgeld?

Ein allgemeines Recht darauf gibt es leider nicht. Die Sonderzahlung erfolgt nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag verankert ist. Ein Blick in den Arbeitsvertrag hilft. Die gute Nachricht: Jeder Arbeitnehmer kann Weihnachtsgeld bekommen, egal, ob er Vollzeit arbeitet, teilzeitbeschäftigt ist oder einen Minijob hat. Auch Azubis gehen nicht leer aus. Der Arbeitgeber darf aber bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern ausschließen, wenn er dafür einen sachlichen Grund hat.

Für Beamte gelten gesetzliche Regelungen. Ein besonderer Fall ist die betriebliche Übung. Zahlt Ihr Arbeitgeber beispielsweise über mehr als drei Jahre in Folge ohne Freiwilligkeitsvorbehalt das Weihnachtsgeld, so können Sie Rechtsansprüche stellen. Denn aus freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers werden durch die betriebliche Übung verpflichtende Leistungen.

Wie viel ist normal?

Es gibt keine Pauschale oder einen Prozentsatz, den Sie anwenden können, um die Höhe des Weihnachtsgeldes zu berechnen. Schließlich entscheiden Ihr Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien über die Höhe Ihres Weihnachtsgeldes. Zahlreiche Angestellte erhalten ein Brutto-Monatsgehalt zusätzlich zu ihrem Gehalt im November.

Das ist oft aber auch schon die Höchstgrenze. Faktoren, die generell die Höhe des Weihnachtsgeldes beeinflussen können, sind die Branche, in der Sie arbeiten, das Unternehmen und die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit.

Wann ist es steuerfrei?

Die Summe sehen Sie meistens auf Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung im November. Es wird auf Ihren Bruttomonatsverdienst aufgeschlagen. Auf das Weihnachtsgeld sind grundsätzlich Steuern und im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze auch Sozialabgaben zu zahlen. In diesem Jahr können Sie es aber unter Umständen sogar steuerfrei erhalten – und zwar dann, wenn es als Corona-Sonderzahlung geleistet wird.

Sonderleistungen bis zu 1.500 Euro, die Arbeitnehmer zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 im Zusammenhang mit der Coronakrise von ihrem Chef erhalten, bleiben nämlich steuerfrei. Voraussetzung: Sie werden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet. Für das Weihnachtsgeld bedeutet das: Es bleibt nur steuerfrei, wenn es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt. Es darf also weder laut Arbeits- oder Tarifvertrag noch aufgrund einer betrieblichen Übung geschuldet sein.

Geld richtig anlegen

Das Weihnachtsgeld legen Sie am besten breit streuende ETFs an. Suchen Sie sich am besten einen ETF auf die globalen Industrieländer (MSCI World oder FTSE Developed World) und einen auf Schwellenländer (MSCI Emerging Markets oder FTSE Emerging Markets).

Nutzen Sie den Jahreswechsel auch zum Rebalancing. Das bedeutet die Wiederherstellung an die ursprünglich gewählte Aufteilung. Aber auch das können Sie über das Weihnachtsgeld machen. Ist etwa ETF A stärker gestiegen als ETF B, dann können Sie mit der Finanzspritze vom Arbeitgeber vermehrt ETF B kaufen. 

Tipp: Nutzen Sie unseren Rebalancing-Rechner, um zu sehen, welche Transaktionen in Ihrem Depot notwendig sind.

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