25. Januar 2016
Eifelturm im Herbst

Deka verschmilzt vier ETFs auf französische Staatsanleihen

So sollen die von ihr verwalteten richtlinienkonformen Investmentvermögen Deka Deutsche Börse EUROGOV® France 1-3 UCITS ETF (WKN: ETFL39) und Deka Deutsche Börse EUROGOV® France 3-5 UCITS ETF (WKN: ETFL40) sowie Deka Deutsche Börse EUROGOV® France 5-10 UCITS ETF (ISIN: ETFL41) auf das richtlinienkonforme Investmentvermögen Deka Deutsche Börse EUROGOV® France UCITS ETF (WKN: ETFL42) verschmolzen werden. Anteilseigner der zu verschmelzenden Fonds erhalten im Rahmen der Verschmelzung Anteile von Deka Deutsche Börse EUROGOV® France UCITS ETF.

„Sowohl die übertragenden als auch der übernehmende Fonds, die jeweils französische Staatsanleihen abbilden, haben in den letzten Jahren wenig Nachfrage erzielen können, sodass die jeweiligen Fondsvolumina dementsprechend gering geblieben sind. Die Verschmelzung hat nicht nur eine Straffung unserer Produktpalette und eine kosteneffizientere Verwaltung, sondern auch eine
Ausdehnung des Fondsvolumens zur Folge. Dies führt wiederum zu Losgrößenvorteilen, von denen Anleger der übertragenden Fonds profitieren können. Diese Gründe sind auch ausschlaggebend dafür, dass die Fonds mit verschiedenen Laufzeitenbändern auf den laufzeitunabhängigeren Fonds verschmolzen werden. So wird allen Anlegern ermöglicht, in einem Fonds mit ähnlichem Anlageuniversum investiert zu bleiben“, so die Begründung der Deka Investment GmbH.

Im Vergleich zu den übertragenden Fonds weise der übernehmende Fonds eine breitere Streuung auf, weil diesem ein Index für französische Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit von 1-10 Jahren zugrunde liege. Ansonsten bleibe das Anlageuniversum aber in weiten Teilen gleich. Insbesondere hätten alle an der Verschmelzung beteiligten Sondervermögen das Ziel, die Wertentwicklung des jeweils zugrunde
liegenden Index möglichst exakt nachzubilden.

Das Geschäftsjahr der übertragenden Fonds beginnt jeweils am 1. März und endet am letzten Tag im Februar eines jeden Jahres und ist somit identisch mit dem Geschäftsjahr des übernehmenden Fonds. Für Anleger von Deka Deutsche Börse EUROGOV® France 1-3 UCITS ETF, Deka Deutsche Börse EUROGOV® France 3-5 UCITS ETF, Deka Deutsche Börse EUROGOV® France 5-10 UCITS ETF ändern sich daher weder das Geschäftsjahr noch die Stich- und Veröffentlichungstage für die Jahres- und Halbjahresberichte.