12. August 2021
Ein neues Gesetz gibt dem Krypto-Boom weiteren Rückenwind.

Dieses neue Gesetz gibt dem Krypto-Boom weiteren Schub

Der Krypto-Boom kommt wieder in Schwung. Bitcoin & Co. haben kurstechnisch wieder Rückenwind. Nun sorgt auch ein neues Gesetz für positive Signale. Institutionelle Anleger haben nun größere Freiheiten, in Kryptowährungen zu investieren.

Spezialfonds dürfen nun bis zu 20 Prozent in Kryptowährungen investieren. Nach dem Fondsstandortgesetz, das vor wenigen Tagen in Kraft getreten ist, stehen institutionellen Fonds in Deutschland  mehr Möglichkeiten offen, den aktuellen Krypto-Boom für sich zu nutzen. Dadurch wird der Weg für eine breitere Akzeptanz von Bitcoin und anderen Krypto-Vermögenswerten durch Pensionsfonds und Versicherer in Deutschland geebnet. 

„Die deutschen Regulierungsbehörden verfolgen einen pragmatischen und vorausschauenden Ansatz. Sie haben erkannt, dass digitale Vermögenswerte auf dem Vormarsch sind und sich zu einem wichtigen Sektor für viele Anleger entwickelt haben“, sagt Bradley Duke, CEO der ETC Group. Bei der ETC Group handelt es sich um einen der führenden europäischen Anbieter von Krypto-ETCs, welche über die HANetf-Plattform vertrieben werden. 

Schattenseiten vom Krypto-Boom

Allerdings müssen Anlegerinnen und Anleger auf dem Schirm haben, dass Bitcoin & Co. sehr starken Wertschwankungen unterliegen. Auch der Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. So hat sich der Preis des Bitcoin in diesem Jahr nach einer gewaltigen Rally binnen weniger Wochen mehr als halbiert. Der Krypto-Boom bringt also auch seine Schattenseiten mit sich.

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Allerdings bieten Kryptowährungen auch interessante steuerliche Vorteile. Wer Bitcoin & Co. über eine Handelsplattform kauft (Direktinvestment), diese später wieder in Euro umtauscht und einen Veräußerungsgewinn erzielt, unterliegt den gleichen steuerlichen Anforderungen wie ein Goldbesitzer. Das bedeutet konkret: Wer die Kryptowährung länger als zwölf Monate hält und danach mit Gewinn verkauft, streicht den Gewinn steuerfrei ein.

Dies könnte grundsätzlich auch für Krypto-ETPs gelten. Gemäß dem Entwurf eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) zu Fragen der steuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und Token, müssen deutsche Privatanleger, die in einen Krypto-ETP investieren, nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr, keine Steuern auf Gewinne aus solchen Anlagen zahlen. Die Bedingung: Die ETCs müssen vollständig physisch repliziert werden und Anleger müssen sie physisch einlösen können.

Da physische Gold-ETCs ebenfalls so behandelt werden, hat diese Auffassung hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von physischen Krypto-ETPs zumindest eine argumentative Grundlage. Diese Rechtsauffassung ist jedoch noch noch nicht in Stein gemeißelt, da Kryptowährungen grundsätzlich auch für den Fiskus noch neues Terrain sind. Anleger sollten ihre Käufe und Verkäufe in Krypto-ETPs also genau dokumentieren. 

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