3. Februar 2022
Finanzen: DieseÜberraschungen hält 2022 für uns bereit

Finanzen: Diese Überraschungen hält 2022 für uns bereit

Briefporto und Benzin werden teuer, die Beiträge für private Krankenversicherungen steigen, der Garantiezins bei Lebensversicherungen sinkt auf mickrige 0,25 Prozent. Das neue Jahr kommt mit einigen unschönen Überraschungen in puncto Finanzen.

Aber 2022 hat auch positive Überraschungen im Bereich Finanzen parat. Welche das sind und wer profitiert, haben wir unter die Lupe genommen.

Höherer Grundfreibetrag

Um das Existenzminimum abzusichern, wurde 1996 der Grundfreibetrag in Deutschland eingeführt. Das Einkommen bleibt bis zu dieser Grenze steuerfrei. Der Grundfreibetrag steigt kontinuierlich – in diesem Jahr von 9.744 Euro auf 9.984 Euro für Singles bzw. von 19.488 Euro auf 19.968 Euro bei gemeinsamer Veranlagung von eingetragenen Lebenspartnern.

Außerdem ändern sich die Einkommensgrenzen, ab denen du als Einkommenssteuerzahler den nächsthöheren Steuersatz zahlst. Sie steigen um 1,17 Prozent, was dazu dienen soll, die Inflation auszugleichen.

Mindestlohn steigt

Am 1. Januar 2022 stieg der Mindestlohn von 9,60 Euro auf 9,82 Euro. Im Juli wird der Betrag nochmals angehoben. Dann stehen jedem Arbeitnehmer, auch Minijobbern, mindestens 10,45 Euro pro Arbeitsstunde zu. Die neue Bundesregierung hat in Aussicht gestellt, den Mindestlohn im Laufe des Jahres weiter bis auf zwölf Euro zu erhöhen. Auch der Mindestlohn für Auszubildende ist gestiegen. Azubis erhalten im ersten Lehrjahr nun 585 Euro brutto im Monat. Der Betrag steigert sich pro Lehrjahr bis auf 819 Euro brutto monatlich.

Steuerfreie Lohn-Extras, betriebliche Altersvorsorge und Corona-Bonus

Dein Arbeitgeber kann dir steuerfrei Sachleistungen wie z. B. Essens- oder Tankgutscheine zur Verfügung stellen. Dabei gilt ab sofort eine Freigrenze von 50 Euro pro Monat, 6 Euro mehr als vorher. Nimmst du eine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch, muss dir dein Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 Prozent zahlen. Das gilt nun auch für Verträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden.

Noch bis 31. März 2022 kann dir dein Arbeitgeber einen steuerfreien Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro zahlen. Mit dem Bonus können Arbeitgeber sich bei ihren Angestellten für den Einsatz und die Arbeit während der Pandemie bedanken. Der Corona-Bonus muss zusätzlich zum normalen Gehalt werden, damit weder Steuern noch Sozialabgaben anfallen.

Höherer Entlastungsbetrag bleibt

Aufgrund der Pandemie wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht. Er beläuft sich auf 4.008 Euro jährlich und gilt ab sofort dauerhaft. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro.

Den Entlastungsbetrag gibt es bereits seit 2015. Bis 2020 lag er bei 1.908 Euro im Jahr fürs erste Kind. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Betrag aufgestockt, um die Steuerlast alleinerziehender Elternteile noch weiter zu reduzieren. Anspruch auf den Freibetrag haben die Unverheirateten, dauerhaft getrennt Lebenden oder Verwitweten, die mit dem Kind in einer gemeinsamen Wohnung leben und denen der sogenannte Kinderfreibetrag zusteht oder die Kindergeld beziehen.

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Rente und Steuerfreibetrag steigen

Auch Rentner können sich auf eine Verbesserung ihrer Finanzen freuen. Mitte des Jahres werden die Renten um 4 bis 5 Prozent steigen. Der genaue Wert wird voraussichtlich im Frühjahr festgelegt. Zusätzlich bleibt die Hinzuverdienstgrenze hoch. Als Rentner darfst du aktuell 46.060 Euro brutto im Jahr dazuverdienen, ohne dass sich das auf deine gesetzliche Rente auswirkt.

Bereits seit 2005 sind Rentner verpflichtet, einen Teil ihrer Rente zu versteuern. Verdienst du dir als Rentnerin oder Rentner z. B. durch Mieteinnahmen etwas dazu, musst du dafür Steuern zahlen. Das gilt selbstverständlich erst, sobald der oben erwähnte Grundfreibetrag überschritten wird.

Nachhaltigkeit im Fokus

Auch im Bereich Nachhaltigkeit bewegt sich etwas! Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), die sogenannte Offenlegungsverordnung, ist ein Teil der ESG-Regulierung der EU. Ab Mitte des Jahres tritt die zweite Stufe der SFDR in Kraft. Fondanbieter müssen Auskunft darüber geben, wie sich ihre Anlagestrategie auf die ESG-Kriterien auswirkt. Die tatsächliche Nachhaltigkeitswirkung soll so nachvollziehbar werden.

Außerdem sind Banken – voraussichtlich ab Mitte des Jahres – dazu verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden aktiv auf nachhaltige Finanzprodukte hinzuweisen und ihnen passende Produkte zu empfehlen. Daumen hoch dafür!

Tipp: Hier erfährst du alles, was du über das Investieren in Nachhaltigkeits-ETFs wissen musst.
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