11. Mai 2021
Wie sollte man für seinen Nachwuchs anlegen.

Geldanlage für Kinder: Wie sollte man für seinen Nachwuchs anlegen?

Viele Eltern und Großeltern sparen für den Nachwuchs monatlich Geld, damit die Kinder mit 18 Jahren einen leichteren Start in die Berufs- oder Studienwelt haben.

Es gibt eine große Auswahl von speziell auf Kinder zugeschnittenen Produkten. Jedoch ergeben die klassischen Modelle für Kinder leider im Moment wenig Sinn. Der früher beliebte Bausparvertrag wirft kaum noch Zinsen ab. Und wissen Sie, ob Ihr Kind im Remotezeitalter überhaupt noch einen festen Wohnsitz haben möchte oder später nicht doch als digitaler Nomade auf der ganzen Welt arbeiten wird?

Auch Giro-, Tagesgeld- oder spezielle Kindersparkonten geben in Zeiten der Nullzinspolitik wenig her. Zudem kritisiert die Verbraucherzentrale seit Langem die hohen Provisionen von Kindervorsorgeversicherungen und ähnlichen Produkten. Auch an Flexibilität mangelt es an den heutzutage angebotenen Produkten.

So ergibt sich die Frage nach einer für den Nachwuchs gewinnbringenden Anlagemöglichkeit. Eine naheliegende Variante stellt ein weltweites ETF-Portfolio dar, welches durch monatliche Sparpläne befüllt wird. Jedoch ist für die Erziehungsberechtigten hier zunächst zu entscheiden, ob für das Kind ein sogenanntes Juniordepot eröffnet wird oder ob man den Sparplan im eigenen Depot führt. Hierbei sind einige Punkte gegeneinander abzuwägen.

Juniordepot für Kinder

Wenn die Eltern für ihren Nachwuchs ein eigenes Depot eröffnen, sind natürlich die möglichen Steuervorteile anzusprechen. Denn ein Kind hat dieselben jährlichen Steuerfreibeträge wie die Erwachsenen, auch wenn es noch nicht berufstätig ist. Somit kommt dem Nachwuchs der jährliche Sparerpauschbetrag für Ledige in Höhe von 801 Euro zu. Weiter hat auch ein Kind einen jährlichen Grundfreibetrag in Höhe von 9.744 Euro (Stand 2021). Somit können ihm insgesamt jährlich 10.545 Euro steuerfreie Kapitalerträge zu kommen.

Die großzügigen Eltern sollten jedoch bei einem eigenen Depot für die Kleinen auch zwei Dinge genau beachten. Zunächst wird der Depotwert bei der Ermittlung des späteren BAföG angerechnet. Sobald das Kind ein Gesamtvermögen von über 8.200 Euro (Stand 2021) besitzt, entfällt der BAföG-Anspruch und die Eltern oder das Kind müssen ein mögliches Studium selbst finanzieren.

Weiter haben Kapitaleinkünfte Auswirkungen auf die Mitversicherung des Kindes in der gesetzlichen Familienkrankenversicherung. Das Kind würde somit ab einem monatlichen Einkommen aus Kapitalerträgen in Höhe von 470 Euro (Stand 2021) aus der Familienkrankenversicherung ausscheiden. Die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro sowie der Sparerpauschbetrag von 801 Euro sind jedoch zu berücksichtigen.

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Das Prozedere der Eröffnung des Juniordepots ist zudem ein wenig umfangreicher als die Eröffnung eines Depots für Erwachsene. Es ist meist ein Antragsformular des Brokers von den gesetzlichen Vertretern auszufüllen und zu unterschreiben. Dieses muss dann mit der Kopie der Geburtsurkunde des Kindes oder der Kopie des Personalausweises (ab 16 Jahren) bei dem Broker eingesendet werden.

Das eigene Depot

Manchen Eltern gibt es jedoch zu bedenken, dass der Sprössling mit Vollendung des 18. Lebensjahres volle Verfügungsmacht über das angesparte Vermögen erhält. Denn sobald das Kind volljährig ist, erlischt die Verfügungsmacht der Eltern und geht auf das Kind über.

Wenn die Eltern selbst entscheiden wollen, wann und wie der Nachwuchs Zugriff auf das angesparte Geld haben soll, bietet es sich an, den ETF-Sparplan im eigenen Depot zu führen. So kann sichergestellt werden, dass das Geld zweckgerichtet verwendet wird.

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Wenn die Eltern dem volljährigen Kind schließlich zutrauen, mit dem angesparten Geld vernünftig umzugehen, können sie das Depot auf das Kind übertragen. Das hat den Vorteil, dass keine Abgeltungssteuer, die bei einem Verkauf der Wertpapiere anfallen würde, abgeführt werden muss. Vielmehr fällt die unentgeltliche Depotübertragung unter einer Schenkung und ist so bis zu einer Höhe von 400.000 Euro innerhalb von zehn Jahren steuerfrei möglich.

Fazit

Eltern sollten genau abwägen, ob sie ein Juniordepot für das Kind eröffnen oder den ETF-Sparplan im eigenen Depot führen. Die Steuervorteile sind ein großes Argument für ein Juniordepot, doch sind hier ein möglicher BAföG-Anspruch und die Mitversicherung in der gesetzlichen Familienkrankenversicherung genau zu beleuchten. Zudem sollten Eltern ihrem Kind Vertrauen entgegenbringen können, dass es mit 18 Jahren in der Lage ist, verantwortungsvoll mit einer größeren Geldsumme umzugehen.

Gerade Eltern, die noch eine Hand über ihre volljährigen Kinder halten wollen, sollten sich überlegen, ob sie den ETF nicht im eigenen Depot besparen wollen und das Depot erst zu einem späteren Zeitpunkt an das Kind übertragen.

Egal wie Sie sich entscheiden, wichtig ist unter jedem Gesichtspunkt früh anzufangen, damit der Zinseszinseffekt für Ihr Kind arbeiten kann und sich das Kind zu einem späteren Zeitpunkt über das angesparte Geld freuen kann.

Über den Autor:

Max Paprotny ist freier Mitarbeiter und schreibt auf extraETF.com Beiträge zum Thema Geldanlage. Der examinierte Jurist hat sich bereits während des Studiums in den Themen Wirtschaft und Finanzen weitergebildet und die Instagram-Finanzplattform Maxximieren gegründet.