24. Juli 2020
Gold ist begehrt.

Gold-ETCs mit Wandlungsoption: Voraussichtliches Aus für Steuerfreiheit ab 2021

Gold-ETCs mit Wandlungsoption in physisches Gold, die bereits ab geringen Goldmengen von 1 Gramm eine Tauschmöglichkeit bieten,  sind gemäß einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. Februar 2018 (Az. X R 33/17) nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei. Sie sind damit dem Kauf von physischem Gold gleichgestellt. Geht es jedoch nach dem am 17. Juli veröffentlichten Entwurf des Jahressteuergesetz, das einigen Medien vorliegt, soll damit bereits ab dem Jahr 2021 Schluss sein. „Mit der Erweiterung des Tatbestandes werden somit auch Kapitalanlagen erfasst, die auf die Lieferung von Gold oder anderen Edelmetallen gerichtet sind und wirtschaftlich mit Zertifikaten vergleichbar sind“, zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) den Wortlaut aus dem rund 200-Seiten starken Papiers.

Betroffen von dieser geplanten Maßnahme sind verschiedene Gold-ETCs mit Wandlungsmöglichkeit in physisches Gold. Das bekannteste Produkt dürfte Xetra-Gold (WKN: A0S9GB) der Deutschen Börse sein. Bei jedem erworbenen Papier wird ein Gramm Gold hinterlegt. Dieses wird dabei in den Tresoren der Deutschen-Börse-Tochter Clearstream Banking AG in Frankfurt AG verwahrt. Die Lieferung erfolgt in Form von Kleinbarren (1, 5, 10, 20, 50, 100, 250, 500 und 1.000 Gramm) oder Standardbarren. Bei Anlieferung beispielsweise eines 1-Kilo-Goldbarrens fallen jedoch Kosten von rund 275 Euro an. 

Eine kostenlose Erst-Auslieferung bietet hingegen Euwax Gold II (WKN: EWG2LD) der Börse Stuttgart, das bisher ebenfalls nach einem Jahr Haltefrist Steuerfreiheit bot. Anders als bei Xetra-Gold ist hierbei jedoch eine physische Umwandlung in Gold nur dann möglich, wenn der Anleger im Besitz von mindestens 100 ETCs oder dem Vielfachen davon ist.

Betroffen von der Entscheidung der Bundesregierung zur Aufhebung der Steuerfreiheit dürfte dabei auch der Wisdomtree Physical Swiss Gold ETC (WKN: A1DCTL), der ebenfalls eine Wandlung in physisches Gold anbot und bisher vom Steuerprivileg profitierte. Für kleine Privatanleger mit niedrigen Goldbeständen ist hierbei jedoch eine Auslieferung verhältnismäßig teuer. 

„Beim Entwurf zum Jahressteuergesetz 2020 des Bundesfinanzministeriums handelt es sich um einen ersten Referentenentwurf. Ob ein möglicher Gesetzgebungsprozess letztlich dazu führt, dass Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr wieder abgeltungssteuerpflichtig werden, ist offen“,  so die Deutsche Börse“ gegenüber dem Extra-Magazin.

Die Deutsche Börse Commodities GmbH spricht sich gegen ein Gesetzesvorhaben aus, das ein transparentes, geregeltes und effizientes Investment in physisches Gold, wie Xetra-Gold es ermöglicht, mit der Abgeltungssteuer belegt. Die Abwanderung in intransparente Bereiche des Marktes wäre die Folge und entsprechend kontraproduktiv.“