Bei Growney können auch Unternehmer anlegen.

Growney integriert Geldanlagen für Unternehmen und ist Mitglied im VuV

Der Robo-Advisor Growney * hat Geldanlagen für Unternehmen aufgenommen in seine Produktpalette. Somit stehen Unternehmen ab sofort ETF-Portfolios für das Betriebsvermögen zur Verfügung.

Mit der Produktlösung können Unternehmen aktiv gegen Inflation und Strafzinsen agieren. Darüber hinaus ist Growney seit April Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter (VuV).

Digitale Vermögensverwaltung für Unternehmen

Der Robo-Advisor Growney bietet ab sofort Geldanlagen für Unternehmen an. Seit Mai 2020 erhalten Unternehmen eine professionelle und individuelle Vermögensverwaltung. Interessierte Unternehmen können ab einer Anlagesumme von 50.000 Euro in ETFs investieren. Die Besonderheit: Neukunden zahlen für die ersten zwölf Monate keine Verwaltungsgebühr.

„Viele Unternehmen parken ihre Gelder unnötig auf dem Geschäftskonto oder zahlen Negativzinsen auf dem Tagesgeldkonto. Mit den ETF-Portfolios von Growney können Geschäftskunden liquide Mittel am Kapitalmarkt investieren. So umgehen sie Negativzinsen und erwirtschaften Dividenden und Zinserträge“, sagt Thimm Blickensdorf, Bereichsleiter Kundengeschäft.

Es stehen fünf breit diversifizierte Anlagestrategien zur Auswahl. Jedes ETF-Portfolio investiert in durchschnittlich über 2.400 Wertpapiere in über 45 Ländern weltweit.

Günstige Einstiegsmöglichkeiten und 12 Monate keine Service-Gebühr für Unternehmen

Mit dem neuen Produktangebot hebt sich Growney von der Konkurrenz ab und ermöglicht Unternehmen einen einfachen und digitalen Zugang zum Kapitalmarkt.

Vorteile für Geschäftskunden bei Growney:

  • die ersten zwölf Monate entfällt die Verwaltungsgebühr komplett
  • danach liegt die Verwaltungsgebühr bei günstigen 0,39 Prozent p.a.
  • niedrige Mindestinvestitionssumme von 50.000 Euro
  • persönlicher Ansprechpartner

Das Angebot richtet sich an Unternehmen, die ihre liquiden Gelder mittel- bis langfristig mit Rendite-Möglichkeiten anlegen möchten und auf Straf- sowie Niedrigzinsen verzichten möchten.

Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter

Seit April ist Growney Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter. Voraussetzung für die Aufnahme in den VuV ist die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Vermögensverwalter nach Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) oder eine vergleichbare europäische Zulassung. Im März 2020 erhielt die Growney GmbH die Vermögensverwaltungslizenz nach Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) der Bafin.