17. Dezember 2021
Prüfe jetzt deinen Freistellungsauftrag für 2022.

Prüfe jetzt deinen Freistellungsauftrag für 2022

Der Jahreswechsel steht bevor. Mach doch jetzt schon mal deine finanziellen Hausaufgaben und prüfe deinen Freistellungsauftrag für 2022.

Die Feiertage stehen vor der Tür. Dabei bietet es sich an, sich in einer ruhigen Minute um die Finanzen zu kümmern. Neben der Wahl der richtigen ETFs sollte auch der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge auf dem Plan stehen. Wer Erträge wie zum Beispiel Dividenden für seine Ersparnisse erhält und Gewinne beim Verkauf von ETFs erzielt, muss grundsätzlich darauf Steuern zahlen. Um zu verhindern, dass ein Teil der Kapitalerträge zunächst beim Fiskus landet, solltest du einen Freistellungsauftrag bei deinem Broker einreichen. Solltest du das versäumen, hilft nur noch die Steuererklärung.

Freistellungsauftrag einrichten

Anleger können gegenüber ihrer Bank, Sparkasse oder depotführenden Fondsgesellschaft einen Freistellungsauftrag erteilen. Den Sparer-Pauschbetrag kannst du im Übrigen auch auf mehrere Institute verteilen. Wird der Freistellungsauftrag rechtzeitig eingereicht, können die steuerpflichtigen Kapitalerträge pro Jahr bis zu insgesamt 801 Euro bei Alleinstehenden und 1.602 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren ohne Steuerabzug ausgezahlt werden.

Es kann also durchaus Sinn machen, Gewinne bis zu dieser Grenze zu realisieren, um dann die gleichen ETFs wieder zu kaufen. Bei einer attraktiven Direktbank sind die Transaktionskosten ohnehin sehr gering. Bei sogenannten Neobrokern gibt es sogar den Gratis-Handel (s. Magazin unten) bzw. extrem günstige Handelskonditionen. Transaktionskosten sollten dich also nicht hindern, deine Steuerlast bei der ETF-Anlage zu optimieren. Verfalle aber nicht ins Spekulieren, sondern bleibe deiner globalen ETF-Anlage treu. Natürlich kannst du diese Aktion auch gleich mit dem Rebalancing verbinden. Darunter versteht man die Anpassung an die ursprünglich gewählte Strategie. Solltest du gar nicht genau wissen, welches Portfolio zu dir passt, dann nutze gleich den Risikorechner.

Tipp: Wenn du dich nun fragst, welcher Vermögensmix zu dir passt, dann werfe gleich einen Blick auf den Risiko-Rechner.

Ab 2023 winkt ein höherer Freibetrag

Die neue Bundesregierung hat ein Geschenk für dich unter dem Christbaum liegen. Denn sie will ab 2023 den Sparerpauschbetrag auf 1.000 Euro für Alleinstehende und auf 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare erhöhen. Das ist jedoch wohl lediglich ein überfälliger Schritt, denn der bisherige Betrag von 801 bzw. 1.602 Euro gilt seit 2009.

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