26. März 2020
Was passiert mit meinen ETFs, wenn meine Bank insolvent geht?

Wie sicher sind meine ETFs bei meiner Bank?

Auch wenn die Corona-Krise aus vielerlei Hinsicht nicht mit der Finanzkrise von 2008 verglichen werden kann, können Finanzhäuser genauso von ihr betroffen sein. Wie schon bei der Bankenpleite von 2008 fragen sich auch jetzt viele Anleger: Was passiert mit meinem Wertpapierdepot, wenn meine Bank insolvent geht? Sind meine Aktien und ETFs überhaupt gesichert?

Einlagensicherung bis 100.000 Euro

Laut europäischem Recht sind die Spareinlagen von Bankkunden auch im Falle einer Insolvenz geschützt. Im Zuge der Finanzkrise wurde der gesetzliche Mindestbetrag, der für alle Kreditinstitute verbindlich ist, von 20.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht. In Deutschland heißt das entsprechende Gesetz Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG).

Doch die Einlagensicherung gilt nicht ohne Weiteres für ein Wertpapierdepot, denn nicht jede Form der Geldanlage fällt darunter. So sind Giro-, Tagesgeld-, Spar-, und Festgeldkonten bis zu 100.000 Euro geschützt. Das Wertpapierdepot selbst fällt nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung, wohl aber das Verrechnungskonto, auf welches z. B. Gewinne aus dem Wertpapierdepot übertragen werden.

Auch mehr als 100.000? Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Bank bei Zahlungsunfähigkeit auch eine Garantie für höhere Summen ausgibt, lässt sich das relativ leicht überprüfen. Über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus, sind mehrere Banken einem privaten Einlagensicherungsfonds beigetreten – z. B. dem Bundesverbandes deutscher Banken e. V. Dort können die Sicherungsgrenzen je nach Institut bis zu 20 Prozent betragen, was besonders bei hohen Summen, die gesetzlichen 100.000 Euro schnell überschreitet.

Einlagensicherung nicht für Wertpapiere?

Wenn die Einlagensicherung aber nur für mein Verrechnungs- bzw. Referenzkonto gilt, was gilt dann für mein Wertpapierdepot. Die gute Nachricht ist: Die Wertpapiere, also Aktien oder auch ETF sind juristisch gesehen das Eigentum des Anlegers und nicht das der Bank. Wertpapiere gelten als Sondervermögen. Das bedeutet im konkreten Fall: Selbst wenn ihre Bank pleite geht und die Besitzgegenstände an die Gläubiger zurückgehen, so ist ihr Depot nicht Gegenstand der Insolvenzmasse und darf nicht veräußert werden.

Im Gegenteil: Die insolvente Bank wäre in einem solchen Fall verpflichtet, die Wertpapiere ohne Verlust auf eine andere Bank zu übertragen.

Wie sicher sind meine ETFs bei Smartphone-Brokern?

Das gilt übrigens auch für die neuen Broker auf dem Markt: die sogenannten Smartphone- bzw. Low-Cost-Broker, denn Anbieter wie Smartbroker, Gratisbroker *, Trade Republic * oder Justtrade * arbeiten mit etablierten Bank- / Kreditinstituten zusammen, um ihre Dienstleistungen anzubieten.

Trade Republic kooperiert mit HSBC als Abwicklungsbank. Justtrade vermittelt ihre Kunden an die Sutor Bank, Gratisbroker an die Baader Bank AG. Smartbroker arbeitet mit der DAB, einer Tochter von BNB Paribas zusammen. Die Partner der Low-Cost-Broker sind also allesamt seriöse Banken und seit langem etabliert. Was die Sicherheit ihrer Wertpapiere anbelangt, gibt es zwischen Smartphone-Brokern und Direkt- sowie Filialbanken gesetzlich betrachtet keine Unterschiede.

Aktien sind Eigentum

Bei Aktien und Fonds (und damit auch ETFs) ist es generell so, dass die Bank diese nur verwaltet. Der Anleger ist stets Eigentümer der verwahrten Papiere. Bei Vermögen auf dem Tages- oder Festgeldkonto sieht es bei einer Bankenpleite schon anders aus. Entweder Ihr Vermögen ist nur bis zur gesetzlichen Einlagensicherung von 100.000 Euro geschützt, oder ihre Bank ist freiwillig einem privaten Einlagensicherungsfonds – z. B. dem Bundesverbandes deutscher Banken e. V. – beigetreten und garantiert damit auch die Sicherheit höherer Summen. Auf der Website des Verbandes lässt sich der Schutzumfang ihres Instituts einfach ermitteln.