13. März 2017
Vier-Prozent-Regel im Alter

Vier-Prozent-Regel: So kommen Sie im Ruhestand gut über die Runden

Viele Menschen, die gerade das Rentenalter erreichen, fragen sich, ob das Ersparte reicht. Die Vier-Prozent-Regel gibt einen groben Fingerzeig. Allerdings muss das Kapital dazu auch im Ruhestand gut angelegt werden.

Erinnern Sie sich noch an den Sommer 2004? Bei vielen Fußballfans dürfte diese Frage unschöne Assoziationen wecken – es sei denn, sie haben den blamablen Auftritt der Nationalmannschaft bei der Fußball-Europameisterschaft in Portugal verdrängt. Nach einer 1:2-Niederlage gegen Tschechien war das Turnier für das Team von Bundestrainer Rudi Völler bereits mit der Vorrunde beendet. Völlig überraschend holte sich Griechenland den Titel. Am 4. Juli 2004 setzte sich die von Otto Rehhagel betreute Mannschaft im Endspiel mit 1:0 gegen den Gastgeber durch.

Beschluss mit Folgen

Einen Tag nach dem dramatischen Finale leistete Bundespräsident Horst Köhler eine wichtige Unterschrift. Das damalige Staatsoberhaupt schickte nicht die heimischen Profikicker in die Wüste, sondern setzte das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die von der Regierung Schröder angestoßene Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen brachte für viele Sparer eine tiefe Zensur. Bei der Auszahlung von Kapitallebensversicherungen, die ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, griff der Fiskus zu. Anders ausgedrückt: Die Steuerfreiheit für diese beliebte Form der Altersvorsorge war passé. Sparern blieben noch einige Monate Zeit, um zu handeln. Denn für Verträge, die bis Ende 2004 abgeschlossen wurden, war unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin die steuerfreie Auszahlung von Kapital und Erträgen möglich. Die Zentrale Bedingung für diesen Ausweg stellte eine Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren dar.

Ende 2016 ist die skizzierte Mindestfrist abgelaufen. Daher dürfte jetzt auf so manchen Deutschen, der mit dem Abschluss einer Lebensversicherung auf die Einführung der nachgelagerten Besteuerung reagiert hat, ein warmer Geldregen herabprasseln. Vielleicht erfüllt sich der eine oder andere „Betroffene“ damit den Traum von der Weltreise oder dem schicken Sportwagen. Alternativ könnten die frei gewordenen Mittel in die Renovierung einer Immobilie gesteckt werden. Zur genannten Personengruppe dürften auch zahlreiche Menschen zählen, die sich auf Zielgerade der Berufslaufbahn befinden oder das Rentenalter bereits erreicht haben. Für sie könnte die Frage im Raum stehen, wie viel Kapital sie noch zur Seite legen müssen, um im Ruhestand finanziell über die Runden zu kommen.

Vier-Prozent-Regel – Eine simple Faustformel

Für die Lösung dieser Aufgabe bietet sich die so genannte Vier-Prozent-Regel an. Gemäß dieser Faustformel können Rentner auf Dauer jährlich vier Prozent des beim Eintritt in den Ruhestand zur Verfügung stehenden Vermögens ausgeben. Wer beispielsweise am Ende des Berufslebens 100.000 Euro auf der hohen Kante liegen hat, darf pro Jahr 4.000 Euro verkonsumieren. Daraus errechnet sich eine monatliche Rente von 333,33 Euro. Im Laufe der Zeit braucht die ersparte Summe lediglich an die Inflationsentwicklung angepasst zu werden. Allerdings umfasst die Formel zwei wesentliche Prämissen. Zum einen zielt sie auf Menschen mit einer durchschnittlichen Lebenserwartung ab. Zum anderen unterstellt die Berechnung eine ordentliche Verzinsung der Ersparnisse. Genau hier setzen Kritiker an und verweisen darauf, dass sichere Anlagen im derzeitigen Umfeld de facto keine Erträge mehr abwerfen.

Und doch gibt die Vier-Prozent-Regel eine grobe Richtung vor. Das gilt auch und gerade in der persönlichen Vermögensplanung. Stellt man die Formel auf den Kopf, macht sie die für eine Erhöhung der Alterseinkünfte notwendige Sparanstrengung deutlich: Soll sich die monatliche Rente um gerade einmal 50 Euro erhöhen, müssen 15.000 Euro (50 Euro x 12 Monate / 4%) mehr bei Seite geschafft werden – nur für die Wenigsten dürfte dies unter Ausklammerung von Zinseinkünften möglich sein. Daher macht das Beispiel einmal mehr die Notwendigkeit deutlich, bei der Vermögensplanung das vertraute Terrain in Form von Sparbuch und Termingeldern zu verlassen. Das gilt im übrigens auch für die Wiederanlage von ausbezahlten Versicherungsverträgen.

Vermögen zum Rentenbeginn Jährlicher Entnahmebetrag Monatliche Rente
50.000 € 2.000 € 167 €
100.000 € 4.000 € 333 €
200.000 € 8.000 € 667 €
300.000 € 12.000 € 1.000 €
400.000 € 16.000 € 1.333 €
500.000 € 20.000 € 1.667 €
600.000 € 24.000 € 2.000 €
700.000 € 28.000 € 2.333 €
800.000 € 32.000 € 2.667 €
900.000 € 36.000 € 3.000 €
 1.000.000 € 40.000 € 3.333 €
Quelle: EXtra-Magazin, eigene Berechnung, ohne Berücksichtigung von Steuern.

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