30. Juni 2021
KryptoETPs bald steuerfrei?

Warum Krypto-ETPs womöglich schon bald steuerfrei sind

Kryptowährungen sind auch für den Fiskus noch neues Terrain. Daher ist die Rechtslage in mancher Hinsicht noch nicht nicht eindeutig. Jetzt prüft der Gesetzgeber, ob Krypto-ETPs einen Steuervorteil erhalten sollen.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) prüft derzeit eine mögliche Steuerentlastung für Krypto Exchange Traded Products (Krypto-ETPs). Der Entwurf klärt die ertragssteuerliche Behandlung von physisch hinterlegten Krypto-ETPs für Privatanleger und schlägt eine Gleichbehandlung zu steuerbefreiten physischen Gold-ETCs wie Xetra Gold vor. Grundsätzlich gilt: Wer Gold mindestens ein Jahr lang hält und es danach mit Gewinn verkauft, muss – anders als bei Aktien, Fonds und anderen Wertpapieren – keine Abgeltungsteuer zahlen. Der Bundesfinanzhof hatte 2020 eine solche steuerliche Behandlung auch für physisch hinterlegte Gold-ETCs beschlossen.

Aktuell ist in Deutschland steuerlich jedoch noch nicht geklärt, wie Erträge aus Krypto-ETPs einzuordnen sind. Der Vorschlag  des BMF würde bedeuten, dass Anleger nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr keine Steuern auf Gewinne aus physisch hinterlegten Krypto-ETPs zahlen müssten. Die Gewinne aus physischen Krypto-ETPs würden somit steuerlich als privates Veräußerungsgeschäft behandelt. Das bedeutet, dass eine 12-monatige Spekulationsfrist zum Tragen kommt.

Gleichstellung für Krypto-ETPs und Direktinvestments

„Die Entscheidung, physische Krypto-ETPs mit physischen Gold-ETCs gleichzusetzen, ist konsequent, da für Letztere umfangreiche und langjährige rechtliche Leitlinien existieren“, sagt Andre Voinea, Leiter der deutschsprachigen Regionen bei HANetf. Zudem werden Direktinvestments in Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum & Co. bereits als private Veräußerungsgeschäfte behandelt.

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Hier muss man nur dann Steuern bezahlen, wenn man vor Ablauf der 12-monatigen Spekulationsfrist die entsprechenden Kryptowährungen mit Gewinn verkauft. Dies ist dann der Fall, wenn man die Freigrenze von 600 Euro überschreitet. Dann wird der persönliche Einkommenssteuersatz des Anlegers bzw. der Anlegerin herangezogen.

Doch Vorsicht: Die 600-Euro-Grenze gilt nicht allein für Kryptowährungen sondern alle weiteren privaten Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres. Verkaufen Sie zum Beispiel Goldmünzen innerhalb eines Jahres mit 700 Euro Gewinn, haben Sie die komplette Freigrenze bereits überschritten und die Höhe des Gewinns aus Ihren Bitcoin-Verkäufen ist unerheblich. Daher ist es in jedem Fall ratsam, Bitcoin & Co. eher als mittelfristiges Investment zu sehen und trotz der hohen Volatilität, die vorherrscht, die Cyber-Devisen länger als 12 Monate zu halten.

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