28. Februar 2012
Detlef Glow

Wie die Neuregulierung von Investmentfonds ein Erfolg werden kann

Der ETF-Experte Detlef Glow beleuchtet und kommentiert im EXtra-Magazin Entwicklungen der ETF-Branche. Er veröffentlicht regelmäßig in verschiedensten Medien ETF-Artikel und -Kommentare.

Wenn man es allen recht machen will und zu viele Kompromisse eingeht, kommt am Ende selten etwas Gutes dabei heraus. Das zeigen auch die kürzlich veröffentlichten Entwürfe der EU-Finanzaufsicht European Securities and Markets Authority (ESMA), die als Grundlage für neue Regeln für börsennotierte Indexfonds (ETFs) und andere Investmentfonds gelten sollen. Diese Entwürfe wurden nach dem ersten Entwurf im Herbst letzten Jahres monatelang mit Fondsanbietern und Interessenverbänden diskutiert und sollen im Frühjahr dieses Jahres endgültig in eine neue Regulierung münden. Dass die ESMA ihre Vorschläge mit der Industrie abgestimmt hat, ist der erste Kritikpunkt. Denn dadurch ist der Entwurf der Behörde zu schwammig geworden.

Damit die EU-Finanzaufseher ihre hochgesteckten Ziele erreichen, sind einige Dinge unablässig. Zunächst einmal müsste das Arbeitspapier klare Transparenzregeln für alle Fonds enthalten, beispielsweise wenn es um den Einsatz von Derivaten geht.

Zudem würden klare Verhaltensregeln für den Umgang mit den erzielten Zusatzerträgen aus Dividendenoptimierungs- und Wertpapierleihegeschäften zum Schutz der Anleger beitragen und so das Vertrauen in die Branche stärken. Dieser Punkt wird in dem vorliegenden Entwurf zwar behandelt, aber meiner Meinung nach nicht eindeutig genug geregelt. Denn die Frage, die sich viele Anleger stellen, lautet: Warum darf der Fondsanbieter, der als Treuhänder im Rahmen der erteilten Vollmacht fungieren soll, die Erträge aus der Wertpapierleihe behalten? Gehören die Wertpapiere im Fonds und damit auch alle Einkünfte, die daraus erzielt werden, nicht den Anlegern?

Ich bin der Ansicht, dass die gängige Teilung dieser Zusatzeinnahmen zwischen Anlegern und Fondsgesellschaften Opium fürs Volk ist, sprich: Die Gesellschaften versuchen, ihren Investoren durch scheinbare Großzügigkeit beim Teilen den Blick auf die Fakten zu vernebeln. Denn faktisch gesehen, stehen die Mehrerträge den Anlegern – sprich Kapitalgebern – zu. Würde man die gängige Praxis auf die Spitze treiben, könnten die Fondsanbieter ja auch noch die gezahlten Zinsen und Dividenden für sich vereinnahmen.

Die ESMA hat den Fondsanbietern in ihren Vorschlägen zwar nahegelegt, solche Erträge künftig komplett den Fondsvermögen gutzuschreiben. Aber ob die Anbieter diesem Rat folgen werden? Wohl kaum, denn für viele Fondsanbieter sind diese Geschäfte eine lukrative Einnahmequelle.

Ein weiterer Punkt, den die ESMA leider nicht vollständig klärt, ist die Frage nach der Qualität der Papiere, die Fonds als Sicherheiten für Wertpapierleihe- oder Derivategeschäfte akzeptieren dürfen. Derzeit ist fast jedes Wertpapier zur Besicherung geeignet, die ESMA plant in diesem Punkt keine wesentlichen Änderungen. Viele Investoren haben jedoch Angst davor, dass Finanzdienstleister illiquide Schrottpapiere zu solchen Sicherheiten umfunktionieren und dadurch auslagern. Klare Qualitätsanforderungen an diese Papiere würden das Vertrauen der Investoren stärken.

Des Weiteren will die ESMA erreichen, dass ETF-Anbieter künftig in den Fondsprospekten angeben, wie genau ihre Fonds die Wertentwicklungen der Basisindizes nachvollziehen sollen. Dazu sollen sie einen Ziel-Tracking-Error ausweisen. Allerdings ist die Frage, was diese Kennzahl den Anlegern nützt, denn viele Investoren haben nichts dagegen, wenn die Wertentwicklung eines ETFs positiv von der des Index abweicht. Schließlich bedeutet dies für sie zusätzliche Erträge.

Genaue Angaben über die von Fonds gezahlten Kosten und Gebühren wären ebenfalls wünschenswert. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Transaktionskosten innerhalb der Portfolios. Bei vielen Anbietern aktiv gemanagter Fonds scheint es offenbar so zu sein, dass diese als institutionelle Anleger an ihren hauseigenen Handelstischen höhere Gebühren für ihre Transaktionen zahlen als Privatanleger bei ihren Hausbanken. Auf dieses Thema ist die ESMA in ihrem Arbeitspapier leider überhaupt nicht eingegangen.