24. Januar 2019

Besteuerung von Investmentfonds und ETFs

Zum 1. Januar 2018 ist das Investmentsteuerreformgesetz in Kraft getreten. Mit seinem Inkrafttreten unterliegen bestimmte inländische Erträge offener Investmentfonds (Publikumsfonds) fortan grundsätzlich einer Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent, die direkt aus dem Vermögen des Investmentfonds zu zahlen ist. Betroffene Erträge sind aus Deutschland stammende Dividendenerträge, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien des Fonds. Aber auch die Besteuerung der laufenden Erträge und der Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen auf Anlegerebene unterliegt ab diesem Zeitpunkt neuen Regelungen. Diese orientiert sich am Cashflow, beinhaltet aber auch Elemente zur Sicherstellung einer Mindestbesteuerung (die sog. „Vorabpauschale“).

Das Webinar mit Arne Scheehl von ComStage ETF, gibt einen Überblick über die Besteuerung von Fonds & ETFs für Privatinvestoren. Zum Jahresanfang 2019 werden erstmals Vorabpauschalen bei thesaurierenden Fonds & ETFs von den Depotbanken belastet. Dies ist für viele Investoren eine Überraschung, da es eine der Neuerungen des Investmentsteuergesetzes ist.

Das Webinar soll Ihnen helfen, sich in Kürze einen ersten Überblick über die Kernelemente und Eckpunkte der Reform zu verschaffen. Es kann aber die Beratung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe im Einzelfall nicht ersetzen.

Besteuerung: Wer ist davon betroffen?

Betroffen von der Reform der Investmentbesteuerung sind alle inländischen und ausländischen Investmentfonds, die zukünftig steuerlich gleich behandelt werden, sowie deren Anleger.

Gründe für die Reform

Als Gründe für die Reform der Investmentbesteuerung wurden von der Finanzverwaltung im Gesetzgebungsverfahren insbesondere die Komplexität der bisherigen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, die Anfälligkeit für Steuergestaltungen, Probleme bei der rückwirkenden Korrektur fehlerhafter Besteuerungsgrundlagen bei Publikumsfonds sowie europarechtliche Risiken aufgrund der in der Zwischenzeit ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) genannt. Bei ausländischen Fonds hatte der Kapitalertragsteuerabzug auf inländische Dividenden im alten Recht abgeltende Wirkung, während hingegen inländische Investmentfonds von der Besteuerung befreit waren und die Kapitalertragsteuer vollständig zurückerstattet bekamen.

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