1. März 2023
Energie: Die Gewinnabschöpfung ist bislang kein Renditekiller

Energie: Die Gewinnabschöpfung ist bislang kein Renditekiller

Die Stromerzeuger müssen seit Dezember Anteile ihrer Gewinne an die Netzbetreiber abtreten. Wir stellen dir einen ETF zur erneuerbaren Energie vor.

Mit dieser „Übergewinnsteuer“ will der Bund die Subventionen der Strom- und Gaspreise für Endverbraucher gegenfinanzieren. Eine Bilanz der ersten zwei Monate zeigt: Für die Anlagen von aream war die Gewinnabschöpfung im Dezember moderat, im Januar fiel sie sogar aus. „In Zukunft könnte aufgrund wieder höherer Strompreise die Gewinnsteuer zwar erneut greifen“, so Markus Voigt, Geschäftsführer der aream Group. Insgesamt aber seien die Ertragsaussichten weiter gut.

Eingriff in Energie-Sektor

Die Bundesregierung hatte Ende 2022 Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom beschlossen. Ein Teil der Kosten wird aus Gewinnabschöpfungen bei Betreibern von Stromerzeugungsanlagen finanziert. Begründet wurde dies mit den hohen Strompreisen am Spotmarkt, die den Stromerzeugern „Übergewinne“ einspielten. Die Regelung soll bis Ende Juni 2023 laufen, kann aber bis 30. April 2024 verlängert werden. Abgeschöpft werden 90 Prozent des ermittelten Extraerlöses von Anlagen ab einer Leistung von einem Megawatt.

„Bei Erneuerbare-Energie-Anlagen errechnen sich die Überschusserlöse grundsätzlich als Differenz zwischen dem Marktpreis und der EEG-Förderung (anzulegender Wert) zuzüglich eines bestimmten Sicherheitszuschlags“, erklärt Voigt. Der Marktpreis wird dabei als Monatsmarktwert nach dem EEG definiert. Davon wird der anzulegende Wert zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von drei ct/kWh sowie eines Betrags von sechs Prozent des Mittelwerts des jeweiligen energieträgerspezifischen Monatsmarktwertes abgezogen. Für Erneuerbare-Energien-Anlagen, die keinen Anspruch auf eine EEG-Förderung (Marktprämie) haben, wird stattdessen ein Betrag von zehn ct/kWh zuzüglich drei ct/kWh angesetzt und bei ausgeförderten Anlagen ein Betrag von lediglich zehn ct/kWh.

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Wie deutlich belastet dies die Gewinne? „Im Falle unserer Fonds bislang nicht besonders stark“, so Voigt. Das zeigen die ersten Zahlen zur Abschöpfung bei den Portfolioprojekten des Clean Energy Future Fund für Dezember 2022. So wurden bei einem aream-Windpark 11,65 Prozent des Gesamterlöses aus dem Stromverkauf abgeschöpft, bei einem anderen Windpark waren es über 18 Prozent. Bei zwei eigenen Solarparks wiederum fiel keine Abschöpfung an, da der Monatsmarktwert beziehungsweise der PPA-Vertragswert je kWh unterhalb der Preisgrenze lag, ab der zusätzliche Gewinne abgeschöpft werden.

Im Zuge eines sinkenden Gaspreises hatte sich im Januar auch Strom verbilligt. „Für den Januar gibt es daher keine Gewinnabschöpfung für unsere Anlagen“, sagt Voigt, „denn der Strompreis fiel wieder unter den Schwellenwert.“ Für das laufende Jahr seien die Preisprognosen zwar deutlich heruntergenommen worden. Allerdings gehen die Experten für die nächsten fünf Jahre weiterhin von einem hohen Strompreisniveau aus. „Das führt zu höheren Erlösen“, so Voigt. „Auf der anderen Seite greift aber auch die oben dargestellte Gewinnabschöpfung für die Anlagen.“ Angesichts der gesunkenen Produktions- und Transportkosten für Module blieben die Erträge aber trotz Abschöpfung sehr gut.

Mit einem ETF auf erneuerbare Energie setzen

Wenn du an die Zukunft von erneuerbarer Energie vertraust, dann kannst du das auch mit einem passiven Produkt tun. Eine Möglichkeit bietet etwa der Global X Renewable Energy Producers UCITS ETF (WKN: A2QPB6). Mit dem ETF können Anleger an der Entwicklung von bis zu 50 Unternehmen partizipieren, die mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes mit erneuerbaren Energien wie Wind-, Sonnen- und Wasserkraft sowie Erdwärme oder Biokraftstoffen erwirtschaften. Der ETF ist derzeit noch relativ klein, allerdings gibt es in Deutschland derzeit keinen größeren.