7. Juni 2013
Beim Notar lässt sich viel Geld sparen

Beim Notar lässt sich viel Geld sparen

Trotz der hohen Immobilienpreise in vielen Regionen denken immer noch viele Menschen darüber nach, ihr Geld in Beton anzulegen. Beim Kauf lassen sich erhebliche Kosten sparen. Vor allem beim Notar. Eine Möglichkeit, die die meisten Immobilienkäufer gar nicht auf der Rechnung haben.

Für Immobilien werden in wachsenden Großstädten wie München, Stuttgart, Hamburg, Köln, Frankfurt oder Düsseldorf im Moment Höchstpreise verlangt und bezahlt. Ein Verhandeln über den Kaufpreis oder über Maklerprovisionen ist in der derzeitigen Marktsituation schwierig. In besonders begehrten Städten sogar nahezu unmöglich.

Eine Sparmöglichkeit ergibt sich bei der Vertragserstellung. Die Notargebühren werden nicht erst mit der Unterschrift unter die Urkunde fällig, sondern schon bei der Erstellung des Vertragsentwurfs. Warum also nicht die ohnehin bezahlte Dienstleistung auch nutzen. Anstatt den Vertrag von einem Steuerberater oder einem Anwalt entwerfen zu lassen, kann man sich gleich vom Notar beraten lassen. Diese Beratung wird er nicht extra abrechnen.

Immer wieder schlagen Bauträger oder Verkäufer vor, das Immobiliengeschäft über ein sogenanntes Notaranderkonto abzuwickeln. Dabei wird der Kaufpreis auf ein Konto des Notars eingezahlt, der das Geld treuhänderisch verwaltet und nach der Eintragung ins Grundbuch an den neuen Eigentümer überweist. Für diese Dienstleistung verlangen die Notare eine Hebegebühr, die sich am Kaufpreis orientiert und schnell ein paar Hundert Euro betragen kann. Eine günstigere Alternative ist es, die Zahlungsvoraussetzungen im Kaufvertrag zu regeln. Dann gibt es keinen Grund für einen solch teuren Umweg. Der Notar prüft, ob diese Voraussetzungen eingehalten werden, ohne zusätzliche Kosten.

Normalerweise wird beim Notar auch die Grundschuld zugunsten der finanzierenden Bank beurkundet. Die Bank sichert sich damit das Pfandrecht, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Dieses Geschäft ist jedoch grundsätzlich nicht beurkundungspflichtig. Manche Banken geben sich damit zufrieden, dass ihr Grundschuldentwurf nur beglaubigt wird. Im Unterschied zu einer Beurkundung, die, abhängig von der Höhe der Grundschuld, mehrere Hundert Euro kosten kann, werden für eine Beglaubigung maximal 130 Euro fällig.

Sparpotenzial ergibt sich hier vor allem bei teureren Immobilien, bei denen die Grundschuld weit unterhalb des Verkehrswertes liegt. In diesem Fall bekommt die Bank bei einem Verkauf des Objektes mit hoher Wahrscheinlichkeit ihr Geld zurück. In den meisten Fällen lässt sich die Beurkundung allerdings nicht vermeiden. Denn mit der Bestellung der Grundschuld unterwirft sich der Besteller in der Regel der Zwangsvollstreckung. Damit sichert sich die Bank das Recht, im Falle des Kreditausfalls sofort gegen den Kunden vorgehen zu können, ohne vorher bei Gericht klagen zu müssen. Diese Unterwerfung ist beurkundungspflichtig.

Geld kostet auch die sogenannte Auflassungsvormerkung. Diese sichert dem Käufer den schuldrechtlichen Anspruch auf die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie, bis er als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen ist. Bei Immobiliengeschäften zwischen Nahestehenden oder innerhalb der Familie, wenn etwa eine Immobilie auf die Ehefrau oder die Kinder übertragen wird, kann auf diese Auflassungsvormerkung verzichtet werden.

Wer sich nicht mit den Einzelheiten beschäftigen will, kann trotzdem sparen. Fragen Sie den Notar gleich zu Beginn, welche kostensparenden Möglichkeiten es gibt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Notar verpflichtet, Ihnen alle kostengünstigeren Alternativen aufzuzählen.

 

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