18. Juni 2013
Betriebliche Altersvorsorge für Unternehmer und Mitarbeiter

Betriebliche Altersvorsorge für Unternehmer und Mitarbeiter

Nach einer aktuellen Untersuchung der Ruhr-Universität Bochum ist die Versorgungslücke der Deutschen im Rentenalter größer als bisher angenommen. Doch die Realität zeigt: Kaum jemand kennt die Möglichkeiten der bAV wirklich.

Für den Selbstständigen, der seine Firma als Einzelunternehmer aufgebaut hat, sind die Möglichkeiten relativ beschränkt. Als wichtigstes Instrument gilt die Basis-Rente, landläufig als Rürup-Rente bezeichnet. Dabei können Einzelunternehmer bis zu 20.000 Euro pro Jahr steuerwirksam einzahlen (bei Ehegatten bis zu 40.000 Euro). Im Falle einer Insolvenz sind die angesparten Beiträge vor einer Pfändung sicher. Nur die spätere Rente ist oberhalb der Freigrenzen pfändbar.

Nachteil der Basis-Rente ist die recht starre Konstruktion. Sie ist ein Ersatz für die gesetzliche Rentenversicherung der Angestellten und soll genau diese Funktionen übernehmen. Die Auszahlung kann daher nur über eine Verrentung erfolgen. Stirbt der Versicherte in der Rentenphase, verfällt das eingezahlte Kapital im Regelfall. Sofern der Sparer verheiratet ist, kann eine Hinterbliebenenrente für den Ehegatten vereinbart werden, ersatzweise auch für die Kinder. Vorteil der Rürup-Rente: In der Einzahlungsphase können innerhalb der Beitragsgrenzen auch Einmalbeträge eingezahlt werden.

Der Klassiker für Mitarbeiter ist die „arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskasse“: das Unternehmen zahlt monatliche Beiträge in die Unterstützungskasse ein, über die ein Rentenanspruch für den Begünstigten mittels Versicherungen aufgebaut wird. Einmalbeiträge oder Zuzahlungen sind nicht möglich. Die Einzahlungen sind für das Unternehmen in voller Höhe Betriebsausgaben. Bilanzielle Berührungen oder Finanzierungsrisiken können nicht entstehen. Es sind deutlich höhere Beiträge als bei Direktversicherungen/Pensionskassen möglich, sodass sich dieses Instrument mittlerweile als klassische Unternehmerversorgung etabliert hat.

Eine weitere Alternative ist die Errichtung einer Direkt- oder Pensionszusage. Hierbei sagt das Unternehmen dem Arbeitnehmer eine bestimmte Form des Altersruhegelds zu. Die Finanzierung kann dabei sowohl durch den Arbeitgeber erfolgen als auch durch eine Gehaltsumwandlung des Mitarbeiters oder als Mischform. Da das Unternehmen eine Verpflichtung für die Zukunft eingeht, ist auf der Passivseite der Bilanz eine Rückstellung zu bilden. Der Arbeitgeber bestimmt die Anlageform (Rückdeckung), welche auf der Aktivseite der Bilanz abgebildet wird.

Wünscht der Arbeitnehmer einen flexiblen Aufbau seiner Altersvorsorge, ohne Einzahlungsverpflichtungen oder Finanzierungsrisiken einzugehen, so empfiehlt sich die sogenannte beitragsorientierte und wertpapiergebundene Pensionszusage. Das Unternehmen garantiert in diesem Fall keine Rente, sondern nur die Tatsache, dass für einen frei bestimmbaren Zeitraum ein gewisser Betrag für den Mitarbeiter angespart wird. Dies kann in Form von regelmäßigen Beträgen oder einer Einmalzahlung geschehen. Dem Arbeitnehmer steht dann bei Rentenbeginn das angesparte Vermögen zuzüglich möglicher Wertsteigerungen zu. Egal ob Zinspapiere, Aktien oder Gold – die Anlageform kann frei gewählt werden.

Dieses Konzept hat große Vorteile:

  • Flexibilität bei Auszahlungen: von der einmaligen Kapitalauszahlung über mehrere Teilauszahlungen bis zur Übertragung in eine Unterstützungskasse bei Rentenbeginn mit lebenslanger Rente – die freie Wahl der Kapitalanlage ermöglicht die Chance auf höhere Renditen
  • Minimierung der Finanzierungsrisiken für das Unternehmen: die beitragsorientierte Zusage sagt nur das zu, was tatsächlich eingezahlt wird.

 

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