21. September 2021
Die Wahl steht an: Was wird aus der Erbschaftssteuer?

Die Wahl steht an: Droht mit Scholz der Erbschaftssteuer-Hammer?

Die Deutschen haben die Wahl. Ein heißes Thema ist aus Anlegersicht die Erbschaftssteuer. Das denken die Spitzenkandidaten.

Der Bundestagswahlkampf hat sich auch zu einem Steuer-Wahlkampf entwickelt. CDU-Kandidat Armin Laschet schließt Steuererhöhungen und -senkungen schon mal kategorisch aus. SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz und Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock wollen Besserverdienende und Vermögende mehr belasten und dafür untere und mittlere Einkommen entlasten. In einem sind sich die Parteien in den Grundzügen einig: Die Erbschaftssteuer könnte nach der Wahl zumindest in Teilen auf den Prüfstand kommen.

SPD und Grüne für höhere Erbschaftssteuer nach der Wahl

Während Grüne und SPD die Erbschaftssteuer erhöhen wollen, lehnt die CDU das ab. Allerdings kann sich die Partei vorstellen, dass Erleichterungen bei der Vererbung von Unternehmen rückgängig gemacht werden.

Vertreter der Wirtschaft ahnen längst, dass die Schulden, die während der Pandemie entstanden sind, nicht ohne Steuererhöhungen zurückgezahlt werden können. Darum ging etwa Oliver Bäte, Vorstandsvorsitzender der Allianz Versicherung, in die Offensive. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung fordert er: Bevor andere Steuern erhöht werden, sollte die Erbschaftssteuer steigen. Ausnahmen und die Höhe der Freibeträge würde er ebenso auf den Prüfstand stellen und eine CO2-Steuer einführen.

Tipp der Redaktion: Egal, wie die Wahl ausgeht, es macht in jedem Fall Sinn, einen attraktiven ETF-Sparplan anzulegen.

Unserer Einschätzung nach dürfte das eine künftige Bundesregierung ebenso sehen. Ganz unabhängig davon, welche Regierungskoalition sich nach der Wahl am 26. September 2021 ergibt.

So können Sie die Erbschaftssteuer reduzieren

Eine Möglichkeit, die Erbschaftssteuer schon im Vorfeld zu senken, ist Vermögenswerte bis zur Höhe der Freibeträge vorab an die künftigen Erben zu verschenken. Diese Freibeträge können alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden und so die spätere Steuerlast deutlich reduzieren oder gegebenenfalls ganz vermeiden. Oft kann es sinnvoll sein, vorausschauend zu handeln und Vermögen oder Teile eines Vermögens bereits zu Lebzeiten zu übertragen.

Angesichts der Steuerpläne der Parteien sollten Personen, die eine Schenkung beabsichtigen, diese keinesfalls auf die lange Bank schieben, sondern jetzt handeln.

Über den Autor: Hubert Thaler

Hubert Thaler ist Vorstand der TOP Vermögen AG in Starnberg.