22. Dezember 2017
Wissenswertes zur betrieblichen Altersvorsorge

Wissenswertes zur betrieblichen Altersvorsorge

Grundsätzlich ist die betriebliche Altersvorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Rente zu betrachten. Es ist überdies nichts Ungewöhnliches, dass Arbeitnehmer mit Blick auf ihre Betriebsrente von staatlichen Förderungen profitieren können. Jeder Arbeitnehmer hat im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf die Umwandlung eines Teiles seines Lohnes oder Gehaltes in die betriebliche Altersvorsorge. Ziel dabei ist es, eine adäquate Absicherung hinsichtlich der Alters-, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsversorgung zu gewährleisten. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die über eine betriebliche Altersvorsorge verfügen, bei Erreichen ihres Rentenalters oder im Falle einer Invalidität eine monatliche Betriebsrente ausgezahlt bekommen. Arbeitgeber sind allerdings nicht verpflichtet, sich an der Betriebsrente ihrer Mitarbeiter zu beteiligen.

Nichtsdestotrotz übernehmen einige Unternehmer einen Anteil der Zahlungen. Welche Gestaltungsmöglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge der Arbeitgeber hat, findet man im Buch „Betriebliche Altersversorgung“ von Haufe. Es besteht die Möglichkeit, die betriebliche Altersvorsorge als Renten- oder eine Kapitalleistung sowie nicht zuletzt als eine Kombination aus beiden anzulegen. Gesetzt den Fall, dass das Unternehmen Insolvenz anmeldet, müssen Arbeitnehmer ein Ausbleiben ihrer Rentenzahlungen nicht fürchten, weil diese im Rahmen der so genannten Direktversicherung durch eine so genannte Rückversicherung geschützt sind.

Die Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeiter durch die bAV

Nicht nur die versicherten Mitarbeiter profitieren von der betrieblichen Altersvorsorge sondern auch der Arbeitgeber. So trägt diese Form der Absicherung zu einer höheren Motivation bei und resultiert daher in einer höheren Leistungsbereitschaft bzw. in einer verbesserten Produktivität.

Lohnnebenkosten können überdies eingespart werden und auch der Imagegewinn für Unternehmer ist diesbezüglich nicht von der Hand zu weisen. Arbeitnehmer hingegen schätzen das Gefühl der Sicherheit durch die zu erwartenden zusätzlichen Rentenzahlungen.

Der ETF Sparplan im Vergleich zur bAV

Für viele Arbeitnehmer stellt sich die Frage, ob die Altersvorsorge durch die bAV oder mit dem ETF Sparplan abgesichert werden sollte. Beim ETF-Sparplan handelt es sich um eine fondsgebundene Anlageform mittels so genannter Indexfonds: Exchange Traded Funds (ETF). Flexibilität wird hierbei großgeschrieben. So haben Interessierte die Möglichkeit, monatlich einen Mindestbetrag in Höhe von 25 Euro in das ETF-Depot einzuzahlen. Wer gerade knapp bei Kasse ist, kann die Zahlungen aussetzen. Bei einem guten Finanzpolster hingegen lässt sich die Zahlungssumme beliebig erhöhen.

Im Allgemeinen erfreut sich das ETF-Sparen zwar einer großen Beliebtheit. Aber es fallen auch Gebühren für den Besitz eines ETF-Depots an. Hierbei ist von dem Depot für die Verwahrung der individuellen Fondsanteile die Rede. Es fallen außerdem Kaufgebühren sowie laufende Verwaltungsgebühren an. Wer ETF-Fondsanteile veräußern möchte, zahlt außerdem Verkaufsgebühren. Insofern lohnt es sich, schon im Vorfeld zu kalkulieren, welche Variante mit Blick auf die individuellen finanziellen Gegebenheiten eher von Vorteil ist. Generell erweist sich die betriebliche Altersvorsorge eher als sinnvoll, da hier das Kosten-Leistungsverhältnis erheblich attraktiver konzeptioniert ist. Wenn überdies der Arbeitgeber anteilsweise die Beiträge übernimmt, profitieren Arbeitnehmer natürlich zusätzlich.

Fazit:

Es lohnt sich, den Rotstift anzusetzen und bei der Auswahl einer geeigneten Altersvorsorge genau hinzuschauen.