28. März 2017
Diskussion über Aufsichtsregeln der Robo-Advisor

BaFin: Die Aufsichtsregeln gelten natürlich auch für Robo-Advisor

Der Markt für Robo-Advisor bringt neuen Schwung in die Asset Management Branche. Neue Anbieter buhlen mit schicken Websites und innovativen Sparmodellen um die Gunst der Anleger. Für viele Banken oder klassische Vermögensverwalter stellt das langfristig eine Bedrohung dar. Kein Wunder also, dass diese auf eine gleiche Regulierung und Aufsichtsregeln der „Jungen Wilden“ pochen.

Im Nachgang einer Podiumsdiskussion auf der FinTech-Branchenveranstaltung Between the Towers in Frankfurt sprachen wir mit Frederik Knobloch, verantwortlich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für den Bereich Wertpapieraufsicht / Asset Management.

Herr Konobloch, macht es für die BaFin einen Unterschied, ob ein Vermögensverwalter klassisch arbeitet oder digital? Gibt es für die Anbieter andere Aufsichtsregeln?

Nein, das macht für uns keinen Unterschied. Denn es ändert nichts an der erbrachten Wertpapierdienstleistung, nämlich der Finanzportfolioverwaltung. Hier gilt: gleiches Geschäft, gleiches Risiko, und deshalb auch die gleichen Aufsichtsregeln.

Aus Sicht der Regulierung: Welche Herausforderungen muss ein Robo-Advisor lösen, damit am Markt starten kann?

Zunächst einmal muss ein tragfähiges Geschäftsmodell vorliegen, dann bedarf es noch der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen, um eine Erlaubnis zu erhalten. Wer die Anlageberatung mittels IT-gestützter Algorithmen erbringt, muss auch sicherstellen, dass er alle hieran geknüpften Wohlverhaltensregeln beachtet. Technisierte Verfahren dürfen nicht zu Lasten des Verbraucherschutzes gehen. Bei vielen FinTechs zeigt sich, dass zwar hohe technische Finesse vorhanden ist, es aber manchmal am Bewusstsein für die regulatorischen Erfordernisse fehlt. Diese sind aber genauso essentiell, um sich dauerhaft erfolgreich auf dem Markt halten zu können.

Die BaFin prüft beim Zulassungsprozess nicht das Geschäftsmodell der Anbieter, sondern prüft die rechtlichen Rahmenbedingungen. Können Sie dennoch Unterschiede bei den Geschäftsmodellen der Robo-Advisor feststellen? Wenn ja, welche?

Die BaFin prüft sehr wohl auch das Geschäftsmodell, schließlich muss sichergestellt sein, dass das zukünftige Finanzdienstleistungsunternehmen solvent bleibt. Die von uns geprüften Geschäftsmodelle variieren in der technischen Ausgestaltung, letztendlich geht es aber immer darum, automatisiert eine Wertpapierdienstleistung zu erbringen. Da gibt es dann zwangsläufig ähnliche Fragestellungen, etwa ab wann eine Anlageberatung vorliegt. Das sind im Ergebnis die gleichen Fragen, die sich auch in der analogen Welt stellen.

Begrüßen Sie eigentlich die günstigen, breit gestreuten Anlageangebote der Robo-Advisor? Aus Sicht des Regulators sind ein günstiger Preis und einfache Anlagestrategien doch zu begrüßen oder?

Selbstverständlich sehen wir die Möglichkeiten, die hierdurch geschaffen werden. Automatisierung führt zu niedrigeren Kosten für die angebotene Dienstleistung, und das ist gut für den Verbraucher und damit den Markt.

Weitere Informationen zum Robo-Advisor Markt bietet unsere Robo-Advisor Anbieter-Übersicht. Zudem haben wir einen Artikel über die Größe des Robo-Advisor-Marktes veröffentlicht.