24. November 2019
Simon Klein, Leiter Vertrieb Passive Investments, Europa und Asien, DWS.

Simon Klein (DWS): "ETF-Anleger dürfen beim Stimmrecht keine Aktionäre zweiter Klasse sein"

Inwiefern haben ETF-Anleger bei Hauptversammlungen eine Stimme? Und wie verhält es sich mit dem Einfluss amerikanischer Investoren auf deutsche Unternehmen? Wir haben Simon Klein, Leiter Vertrieb Passive Investments, Europa und Asien, DWS, dazu befragt.

Mit Einzelaktien können Privatanleger bei der Hauptversammlung mitabstimmen. Haben ETF-Anleger auch eine Stimme?

Wir sind der Überzeugung, dass ETF-Anleger durch die von ihm gehaltenen Aktien soweit wie möglich auch eine Stimme in Hauptversammlungen haben sollten. ETF-Anleger dürfen grundsätzlich in punkto Stimmrechte keine Aktionäre zweiter Klasse sein. Das wäre aufgrund der Größe, die der ETF-Markt mittlerweile erreicht hat, eine schlechte Entwicklung, da sonst erhebliche Stimmanteile nicht ausgeübt würden. Als Teil des integrierten Asset-Managers DWS können sich Xtrackers-Anleger sicher sein, dass ihre Stimmrechte beachtet werden. Es macht für die DWS dabei grundsätzlich keinen Unterschied, ob die Aktien in einem aktiven oder passiven Fonds liegt.

Nach welchen Kriterien gehen Sie vor, wenn Sie im Namen der Anleger auf Hauptversammlungen agieren?

Da gibt es einen ganzen Strauß von Regeln, die unser Corporate Governance und Proxy Voting Policy Team beachtet. Das fängt bei EU-Richtlinien an, über Branchenempfehlungen von BVI und Efama, bis hin zu internationalen Leitlinien wie PRI Principles for Responsible Investment oder OECD Principles of Corporate Governance.

Unsere Anforderungen, die wir zum Beispiel an Aufsichtsräte, die Vergütung von Führungskräften oder an ESG-Themen stellen, haben wir transparent auf unserer Webseite aufgelistet und in Dokumenten zusammengefasst.

Gehen Sie dabei eigentlich auf spezielle Wünsche ein oder stimmen Sie pauschal für Ihre Kundschaft ab?

Nein, das wäre nicht sinnvoll, die Kriterien, die wir für gute Unternehmensführung anlegen, je nach Kunden individuell anzupassen. Das könnte ja heißen, dass wir für Kunden unterschiedlich streng vorgehen. Nein, jede Stimme ist gleich viel Wert.

Bei welchen Themen haben Sie besonders oft Veto eingelegt?

Wir haben 2018 auf 1.245 Hauptversammlungen abgestimmt, das ist eine Steigerung von 64 Prozent im Vergleich zum Jahr davor. Damit sind 71 Prozent unseres verwalteten Volumens im Aktiensegment in Europa und Japan abgedeckt. Das umfasst aktive Fonds und ETFs. Die DWS hat in 24 Prozent der Fälle gegen den Vorschlag der Verwaltung gestimmt. Dabei ging es besonders häufig um die Bestellung von Aufsichtsräten und die Vergütung von Führungskräften.

Die Finanzwelt ist immer noch sehr USA-dominiert. Welchen Einfluss hat das in Bezug auf Stimmrechte aus der Sicht deutscher Anleger und der deutschen Wirtschaft insgesamt, wenn die Firmenpolitik oftmals aus Übersee maßgeblich mitbestimmt wird?

Dieser Punkt wird unserer Ansicht nach noch viel zu wenig beachtet. Rund 58 Prozent des verwalteten Volumens in ETFs liegen bei US-stämmigen Anbietern. Nur 42 Prozent werden von europäischen ETF-Häusern verwaltet, asiatische Anbieter spielen in Europa praktisch keine Rolle. Das bedeutet zwangsläufig, dass viele Abstimmungen auf Hauptversammlungen durch die angelsächsische Brille betrachtet werden – selbst wenn die Aktien letztlich europäischen Investoren gehören. Wenn es beispielsweise um Übernahmen und Fusionen zwischen europäischen und US-Konzernen geht, kann das ein wichtiges Detail sein, ob aus Sicht der US-Seite abgestimmt wird. Daher wäre es langfristig für den Wirtschaftsstandort Europa wünschenswert, wenn ein größerer Teil der Aktien in ETFs im europäischen ETF-Markt auch von europäischen Häusern vertreten werden. Da wir von einem langfristig weiter stark steigenden ETF-Markt in Europa ausgehen, sehen wir dies als wichtigen Punkt an.