17. August 2023
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Aktienrecht: Der Freibetrag für Mitarbeiteraktien soll sich mehr als verdreifachen

Der Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes wurde von der Bundesregierung angenommen. Der Freibetrag für Mitarbeiteraktien soll auf 5.000 Euro steigen.

„Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Angesichts knapper öffentlicher Kassen muss die Attraktivität des deutschen Finanzstandortes zur Finanzierung wichtiger Zukunftsprojekte gestärkt werden“, betont Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts. „Das Zukunftsfinanzierungsgesetz leistet einen wichtigen Beitrag, um die Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarktes zu verbessern, so dass für staatliche und private Zukunftsinvestitionen Geld von institutionellen und privaten Anlegern eingeworben werden kann“, so Bortenlänger weiter.

Modernisierung im Aktienrecht vorgesehen

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz erkennt die Bedeutung von Wachstumsunternehmen für eine nachhaltig erfolgreiche Volkswirtschaft und modernisiert das Aktiengesetz, so dass Wachstumsunternehmen ihre Expansionsschritte kurzfristig finanzieren können. Die mit einem Bezugsrecht für Altaktionäre verbundene Kapitalerhöhung gilt als zu unflexibel, um zügig an frisches Kapital zu kommen. Die unverändert im Regierungsentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes vorgesehene Möglichkeit, das Bezugsrecht umfassender ausschließen zu können, ist daher zu begrüßen. Zudem wurden die Vorschläge aus dem Referentenentwurf zur Anfechtung des Kapitalerhöhungsbeschlusses der Hauptversammlung im Regierungsentwurf erfreulicherweise überarbeitet. Ob diese neuen Regelungen praxistauglich sind, ist noch gründlich zu prüfen. 

Das möglicherweise neue Aktienrecht

Der Regierungsentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sieht weiterhin die Einführung von Mehrstimmrechtsaktien vor, die Unternehmensgründern die Skepsis vor dem Börsengang nehmen soll. Grundsätzlich begrüßt das Deutsche Aktieninstitut die Möglichkeit von Mehrstimmrechtsaktien, da sie den Gründern auch bei Besitz von weniger als der Hälfte des Grundkapitals das strategische Sagen im Unternehmen sichern. „Unglücklich sind dabei die im Gesetzentwurf vorgesehenen festen Fristen, wann Mehrstimmrechtsaktien wieder erlöschen sollen. Statt dieser fixen Regelung ist mehr Flexibilität wünschenswert, mit der die Unternehmen ihre individuelle Situation abbilden können“, fordert Bortenlänger.

Aktienrecht mit positivem Signal für Mitarbeiteraktien

Der Regierungsentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sieht weiterhin vor, den Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro jährlich anzuheben. Dies bedeutet einen großen Schub für die Mitarbeiteraktie in Deutschland. Im Gegensatz zum Referentenentwurf soll nun auch die Entgeltumwandlung bis zu einem Betrag von 2.000 Euro jährlich möglich sein, was ein Schritt in die richtige Richtung ist. So können Mitarbeiter einen Teil ihres Gehaltes steuerfrei in Aktien des eigenen Unternehmens umwandeln. Wir kritisieren jedoch, dass die ursprünglich vorgeschlagenen Verbesserungen der Rahmenbedingungen für vermögenswirksame Leistungen im Regierungsentwurf nicht mehr zu finden sind. Vermögenswirksame Leistungen sind ein guter Anreiz, um in das Aktiensparen einzusteigen.  

Tipp: Neben Mitarbeiteraktien solltest du unbedingt auch breit streuen und auf ETFs setzen. Schau dir also jetzt gleich unseren ETF-Sparplan-Vergleich an. 


„Bei allem Lob für das Zukunftsfinanzierungsgesetz möchte ich betonen, dass es nur ein erster Schritt ist, um den Kapitalmarkt in Deutschland zu stärken. Wegweisend wäre die Einführung einer aktienbasierten Altersvorsorge, die den Lebensstandard der Menschen in Deutschland im Alter sichert und Finanzierungsmittel für die einheimische Wirtschaft bereitstellt. Für die Unternehmen von zentraler Bedeutung ist darüber hinaus eine konsequente Entbürokratisierung des Börsengangs und der Börsennotiz, wie sie im Fokus des EU Listing Acts stehen. Und nicht zuletzt brauchen wir attraktive steuerliche Rahmenbedingungen für den Aktienbesitz“, so Bortenlänger. 

Schichte von Mitarbeiteraktien in ETFs um

In der Regel sind Mitarbeiter dazu verpflichtet, eine Aktie über einen bestimmten Zeitraum von z.B. fünf Jahren zu halten. Hiermit will der Arbeitgeber sicherstellen, dass der Mitarbeitende am langfristigen Erfolg des Unternehmens interessiert ist und nicht nur kurzfristig von den eingeräumten Rabatten profitieren will. Ist diese Frist verstrichen, lohnt sich der Umstieg in breit streuende ETFs. Denn sehr viel Einzelaktien erweisen sich langfristig als Draufzahlgeschäft. Schau dir dazu nur einmal die langfristigen Charts der Deutschen Bank, Commerzbank oder Deutschen Telekom an. Wer über Jahrzehnte ausschließlich auf Mitarbeiteraktien dieser Unternehmen gesetzt hätte, liegt heute noch im Minus. Wichtig: Nutze den Rabatt von Mitarbeiteraktien und Schichte diese Beteiligung Schritt für Schritt in ETFs um und baue dir ein Weltportfolio auf. Schau dir also gleich unsere Musterportfolios an.

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