22. August 2023
Was ausschüttende Dividenden-ETFs besonders interessant macht

Frist für Steuererklärung rückt näher: Das müssen Anleger wissen

Wer die Steuererklärung für 2022 noch nicht abgegeben hat, hat nur noch wenige Wochen Zeit. Stichtag ist der 2. Oktober. Was müssen Anlegerinnen und Anleger beachten?

Die Steuererklärung – für viele von uns ist sie eine lästige Pflicht, die wir gern bis zur letzten Minute vor uns herschieben. Wer sich bislang gedrückt hat, sollte sich nun aber ranhalten. Ende September läuft die Frist für die Steuererklärung 2022 ab. Der 30. September ist jedoch ein Samstag, somit verschiebt sich das finale Abgabedatum auf Montag, den 2. Oktober. Das ist nicht nur für jene wichtig, die zur Steuererklärung verpflichtet sind, sondern auch für Anlegerinnen und Anleger.

Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Die Einkommenssteuererklärung müssen nicht alle Bürger einreichen. Sie ist aber Pflicht für diejenigen, die einen individuellen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte haben, für Eheleute mit einer Kombination aus Steuerklassen 3 und 5 oder 4 mit Faktor, außerdem Steuerklasse 6 bei einem der Partner.

Pflicht ist die Steuererklärung ebenfalls für Menschen, die im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen (etwa Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld) erhalten haben, die Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro haben (zum Beispiel aus Mieteinnahmen) oder selbstständig sind. Auch Abfindungen sind steuerpflichtig und machen eine Steuererklärung notwendig. Wer Provisionen aus Vermittlungsgeschäften bekommt, muss diese bereits ab 256 Euro versteuern. Das gilt ebenso für Vermietung und Verleih von beweglichen Gegenständen. Ein klassisches Beispiel wäre dabei der Verleih eines Fahrzeugs. Doch auch, wer nicht zur Steuererklärung gezwungen ist, sollte sich die Mühe machen.

Die Steuererklärung lohnt sich meistens

Denn auch wenn es den meisten Menschen keinen Spaß macht: Die Steuererklärung lohnt sich oft. Vor allem Menschen mit geringem Einkommen oder hohen besteuerbaren Ausgaben profitieren von ihr. Satte 88 Prozent aller eingereichten Steuererklärungen führen zu einer Steuererstattung. Zahlen des Statistischen Bundesamts aus 2019 zeigen: Im Schnitt sind 1.095 Euro drin. Wer keine Steuererklärung abgibt, verschenkt also oft bares Geld an den Staat.

Müssen Anleger ihre ETFs versteuern?

Die schnelle Antwort: Jein! Wer in ETFs investiert, zahlt automatisch darauf Steuern. 25 Prozent Abgeltungssteuer, 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fallen an. Anlegerinnen und Anleger müssen sich aber nicht selbst darum kümmern. Emittenten zahlen die Abgeltungssteuer, auch Kapitalertragssteuer genannt, direkt aus dem Fondsvermögen. Sie fallen also nicht erst bei Verkauf der Wertpapiere an, sondern werden jedes Jahr direkt vom Broker oder der Bank ausgeführt.

Bedeutet das geringere Erträge für Anleger? Theoretisch ja. Doch es gibt die Teilfreistellung – den sogenannten Sparerpauschbetrag. Das bedeutet, Erträge aus ETFs, aber auch aus aktiven Fonds, Aktien, Dividenden und Guthabenzinsen sind ab diesem Jahr bis zu 1.000 Euro steuerfrei, wer gemeinsam mit dem Ehepartner anlegt, kann bis zu 2.000 Euro geltend machen. Allerdings lagen diese Summen bis einschließlich 2022 noch bei 801 (Ledige) bzw. 1.602 Euro (Verheiratete).

Wichtig: Der Freistellungsauftrag muss beim Broker oder der Bank eingereicht werden  –  wer das versäumt, profitiert nicht vom Sparerpauschbetrag! Allerdings können Sie sich Ihr Geld dann immer noch über die Steuererklärung zurückholen.

Übersteigen die Gewinne die Vorteile durch die Steuerersparnis, könnte sich die Realisierung von Gewinnen lohnen. Wer langfristig anlegt, kann das Portfolio zu Beginn eines neuen Jahres wieder aufstocken. Anlegerinnen und Anleger sollten hierbei aber zunächst abwiegen, ob die Steuerersparnisse die Transaktionskosten tatsächlich aufwiegen.

Tipp: Hier gelangst du zu unserem ausführlichen Wissensbeitrag zum Sparerpauschbetrag.