29. März 2016
Bundesfinanzhof: Steuervorteile bei Gold-ETCs

Bundesfinanzhof: Steuervorteile bei Gold-ETCs

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs unterliegen Gewinne, die nach einer Mindesthaltedauer von zwölf Monaten mit dem Verkauf von Xetra-Gold Anleihen erzielt werden, nicht mehr der 25-prozentigen Abgeltungssteuer. Die Anleihen werden damit, als Anspruch auf Sachleistung, einem Investment in physisches Gold gleichgestellt. Auch wenn das Urteil natürlich nicht direkt auf andere Produkte übertragen werden kann, ist die grundsätzliche Argumentation des Gerichts, physisch hinterlegte ETCs wie Direktinvestments zu behandeln, sicher auch für andere Anleger von Bedeutung. Der führende Rohstoffanbieter ETF Securities geht deshalb davon aus, dass die Befreiung auch für andere ähnlich strukturierte Investmentprodukte, wie den Gold Bullion Securities, gelten könnte. Eine gerichtliche Bestätigung steht aber hierfür noch aus.

Townsend Lansing, Head of ETCs bei ETF Securities, kommentiert wie folgt:

„Als erster Anbieter von physisch-hinterlegten ETPs waren wir schon lange der Ansicht, dass unser Gold Bullion Securities, nach der entsprechenden Mindesthaltedauer, nicht weiter besteuert werden dürfte. Wir freuen uns, dass nun auch die deutschen Steuerbehörden diese Ansicht für ein Produkt, welches unserem gleicht, bestätigt haben.“

Jan-Hendrik Hein, Associate Director – Head of German Speaking Regions, ergänzt:

„Es scheint so, als ob die Sache entschieden wäre, was heißt, dass ein Gericht über die Besteuerung von ETCs entschieden hat und dabei ein Reihe an Anforderungen an einen ETC (speziell den Xetra-ETC) aufgestellt hat. Diese Kriterien sollten auch auf den Gold Bullion Securities zutreffen, weshalb dieser nach unserem Verständnis nach einem Jahr Haltedauer auch steuerfrei sein sollte.“

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