1. März 2010

Steuerstreit – Schatten auf dem Glanz von Gold-ETCs

Gold-ETCs wurden bislang nicht von der Abgeltungssteuer erfasst. Entsprechend waren sie der Renner unter den Anlegern. Doch hier hat der Fiskus zum Jahreswechsel einen Strich durch die Rechnung gemacht – mit einem Erlass, gegen den aktuell rechtliche Schritte geprüft werden.

„Goldene Zeiten“, „Steuerfrei nach Spekulationsfrist“ – die vielversprechenden Titel in den Medien weckten das Interesse an so genannten Gold-ETCs. Diese „Exchange Traded Commodities“, also börsengehandelte Rohstoffe, bei denen Gold mit einem verbrieften Lieferanspruch physisch hinterlegt wird, sorgten bei den Anbietern im vergangenen Jahr für Nettozuflüsse in Rekordhöhe, was nebenbei auch den Goldpreis mit nach oben trieb.

Attraktiv und risikoarm

Die Attraktivität dieser Anlageform liegt in ihrer Konstruktion, mit der sie nicht der Abgeltungssteuer unterliegen sollte. Verkürzt gesagt, geht es darum, die Performance des Rohstoffs Gold abzubilden, wobei dessen Erwerb im Vordergrund steht und nicht der Handel mit Wertpapieren. Wenn Gold hinterlegt wird, so das Kalkül, muss eben nur die Spekulationsfrist von einem Jahr zwischen Kauf und Verkauf beachtet werden. Nun sind aber ETCs als Inhaberschuldverschreibungen kein Sondervermögen, weshalb im Konkursfall des Emittenten ein Totalverlust möglich wäre. Deshalb haben ETF Securities, der weltweite Vorreiter in Sachen ETCs, und die Deutsche Börse Commodities mit Gold-ETCs bzw. Xetra-Gold- Produkte entwickelt, die ein solches Konkursrisiko weitgehend minimieren. Das Gold wird eingelagert und das entsprechende Papier begründet den Lieferanspruch darauf. Und weil etwa die Deutsche Börse Commodities nur Xetra-Gold-Emissionen betreibt, sollten im Konkursfall auch keine Forderungen von Gläubigern aus anderen Geschäften entstehen.

Echtes Gold

Es handelt sich also nicht um Fonds, sondern um Inhaberschuldverschreibungen, die einen Lieferanspruch auf die Ware Gold verbriefen und die durch reelles Gold gedeckt sind. Deshalb müsste genau genommen anstatt des verbreiteten Begriffs Gold-ETF eher von Gold-ETC gesprochen werden. Gold-Zertifikate übrigens, sind nicht durch physisches Gold gedeckt. Doch die Freude darüber, dass Gold- ETCs bzw. Xetra-Gold nicht der Abgeltungssteuer unterliegen, weil sie einen Lieferanspruch begründen, sollte nicht allzu lange währen. Schon bald, nachdem zum Beispiel der Hamburger Steuerexperte Dr. Michael Bormann Ende April 2009 auf n-tv sagte: „Sehr vieles spricht dafür, dass sich auch die Finanzverwaltung dieser Auffassung anschließt“, wurde im Bundesfinanzministerium ein Anwendungserlass vorbereitet, mit dem der Traum von steuerfreien Kursgewinnen bei Gold- ETCs ausgeträumt sein dürfte.

Abgeltungssteuer zu Weihnachten

Zwei Tage vor Weihnachten war es dann amtlich. Unter dem Aktenzeichen IV C 1-S 2252/08/10004 2009/0860687 heißt es, dass auch Gewinne aus Gold-Schuldverschreibungen abgeltungssteuerpflichtig sind – plus Soli und Kirchensteuer. Begründung: Es handele sich um eine Kapitalforderung und nicht um einen reinen Lieferanspruch auf Gold. Dies jedoch ist nach wie vor die Ansicht etlicher Steuerexperten und der Anbieter. Die Deutsche Börse Commodities will deshalb ebenso wie ETF-Securities, die Chancen einer Klage bzw. einer Musterklage für Anleger gegen den Fiskus ausloten. „Unsere Anwälte prüfen noch“, sagt Deutsche-Börse-Commoditys-Sprecher Torsten Baar und verweist auf die „nicht unkomplizierte“ Materie. Von einer raschen Klärung ist selbst bei Aussicht auf Erfolg nicht auszugehen. Bis der erste Anleger klagen kann, müsste er zuerst seinen Steuerbescheid abwarten. Das Spiel mit der Zeit setzt auch den Emittenten zu. Immerhin geht es um ein mühsam aufgebautes Produkt.

Betroffene können sich an die Deutsche Börse wenden: http://deutsche-boerse.com