8. November 2020

So sparen Sie noch bis 15. Dezember Steuern

Jetzt aber schnell – wer sich noch bis 15. Dezember Verluste bescheinigen lässt, kann Steuern sparen. Wir zeigen Ihnen, wie das geht.

Wer zahlt schon gerne Steuern? ETF-Inhaber können ihre Steuerlast senken. Möglich macht das die Verrechnungsmöglichkeit von Gewinnen mit Verlusten. Gerade im Coronajahr 2020 könnte die eine oder andere Position ins Minus gerutscht sein.

Zunächst gilt bei der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen, dass Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren wie Aktien, Anleihen oder Fonds ganz grundsätzlich, dass diese steuerpflichtig sind und Veräußerungsverluste entsprechend berücksichtigt werden. Ein Verlust kommt dabei erst in Frage, wenn dieser realisiert ist. Das heißt, also bei einem Verkauf mit Verlust. Sie müssten also Ihren entsprechenden ETF erst einmal verkaufen. Dadurch können Sie diesen tatsächlichen Verlust mit realisierten Veräußerungsgewinnen sowie Zins *- und Dividendenerträgen verrechnen.

„Eine Ausnahme dieser Verrechnungsmöglichkeit gilt für Verluste aus Aktienverkäufen. Diese können nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden“, sagt ein Sprecher des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI) gegenüber extraETF.com und verweist darauf, dass ETFs wie herkömmliche Fonds gesehen werden. Das heißt, ETFs sind bei der Verrechnung durchlässig.

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Steuern: Wie läuft die Verlustverrechnung ab?

Die depotführende Bank führt einen sogenannten Verlustverrechnungstopf. Liegen die Wertpapiere nur in einem Depot, hat der Anleger einen klaren Vorteil: Die depotführende Stelle trägt einen im Kalenderjahr realisierten Verlust, der nicht durch realisierte Gewinne ausgeglichen wird, auf das Folgejahr vor.

Antrag stellen bis Mitte Dezember

Allerdings können Anleger bei ihrer depotführenden Bank bis spätestens 15. Dezember des laufenden Jahres einen Antrag auf Verlustbescheinigung stellen, so dass die Verluste nicht vorgetragen werden. Privatanleger können solche Verluste schließlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ansetzen. Dies ist etwa dann sinnvoll, wenn der Anleger mehrere Depots bei unterschiedlichen Banken hat. Denn es findet keine übergreifende Verrechnung zwischen den unterschiedlichen Instituten statt.

Tipp: Sollten Sie verschiedene Depotbanken haben, kann es Sinn machen, noch vor dem 15. Dezember aktiv zu werden. Der entsprechende Antrag für die Verlustbescheinigung ist kostenlos und meist auch online möglich. Bei dieser Gelegenheit können Sie auch Gedanken machen, ob es nicht vorteilhaft wäre, alles bei einem guten Broker zu haben. Sehen Sie sich dazu das nachfolgende Video an.

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