Das 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge

Unser Vorsorgesystem basiert auf dem 3-Säulen-Modell: gesetzliche, private und betriebliche Altersvorsorge.

Das deutsche Rentensystem zu verstehen, ist nicht ganz so einfach, es wirkt für viele wie eine Art Flickenteppich. Zu erklären ist dies damit, dass das Alterssicherungssystem in Deutschland historisch gewachsen ist. Immer neue Rentenreformen ergänzten das bereits bestehende System. Eine zentrale Rolle spielt bei der Altersvorsorge in Deutschland das sogenannte Drei-Säulen-Modell, das im Jahr 2001 mit Einführung der Riester *-Rente durch die damals rot-grüne Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder eingeführt wurde.

Dieser Beitrag erläutert das 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge in Deutschland.

Warum gibt es das 3-Säulen Modell?

Mit der Einführung des 3-Säulen-Modells reagierte die Bundesregierung auf die Tatsache, dass immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner aufkommen müssen. Galt es davor, allein mit der gesetzlichen Rente den bisherigen Lebensstandard zu sichern, so stand nun verstärkt die Beitragsstabilität im Mittelpunkt, um nicht mit zu hohen Lohnnebenkosten Arbeitsplätze zu gefährden. Gleichzeitig wurde umgesteuert vom Umlageverfahren hin zum Kapitaldeckungsverfahren. Neben der gesetzlichen Rente, die lediglich zur Absicherung der Basisversorgung dient, wurden der Altersvorsorge zwei weitere Säulen hinzugefügt. Um im Rentenalter den Lebensstandard zu halten, sollten sich Arbeitnehmer zusätzlich absichern durch eine betriebliche und eine private Altersvorsorge.

3-Säulen-Modell
Gesetzliche RenteBetriebliche VorsorgePrivate Vorsorge

Säule 1: Gesetzliche Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine wichtige Säule der Alterssicherung. Sie bildet das Fundament der Altersvorsorge. Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland sind bei der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert. Sie zahlen während ihres Berufslebens regelmäßig Beiträge ein. Dafür erhalten sie im Alter, beim Tod eines Angehörigen oder bei Erwerbsminderung eine gesetzliche Rente ausgezahlt.

Die Deutsche Rentenversicherung informiert jeden Beitragszahler – sofern er mindestens fünf Jahre Beitragszeiten hatte – bereits ab dem 27. Lebensjahr regelmäßig über bisher erworbenen Rentenansprüche. Außerdem wird dabei die voraussichtliche Rentenhöhe im Alter hochgerechnet und der aktuelle Stand der Erwerbsminderungsrente erläutert. Damit kann der Beitragszahler frühzeitig prüfen, ob die gesetzliche Rente zur Finanzierung des Lebensabends ausreicht oder ob eine zusätzliche betriebliche oder private Altersvorsorge notwendig ist.

Säule 2: Betriebliche Altersvorsorge

Arbeitnehmer haben neben der gesetzlichen Rente einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung, der zweiten wichtigen Säule der Altersversorgung in Deutschland. Dabei wird ein bestimmter Anteil vom Gehalt steuerfrei und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse, einen Pensionsfonds, eine Unterstützungskasse oder eine Direktzusage eingezahlt. Maximal 2.976 Euro können vom Gehalt pro Jahr in eine  Betriebsrente steuer- und sozialabgabenfrei fließen. Sofern keine zusätzliche vom Staat geförderte Direktversicherung abgeschlossen wurde, dürfen noch weitere 1.800 Euro steuer-, aber nicht abgabenfrei in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden.

Die häufigsten Formen davon sind heute die Direktversicherung sowie Pensionskassen.

Formen der betrieblichen Altersvorsorge
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
Unterstützungskasse
Direktzusage

Direktversicherung

Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine Lebensversicherung für Mitarbeiter. In der Regel gilt hier der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Garantiezins, der aktuell bei 0,90 Prozent liegt. Der Vorteil solcher betrieblichen Direktversicherungen: Vom Betrieb angebotene Gruppentarife sind in der Regel günstiger als Einzeltarife. Neben diesen klassischen Direktversicherungen können aber auch fondsgebundene Direktversicherungen abgeschlossen werden. Eine Garantieverzinsung gibt es dabei aber nicht, es kann zu zwischenzeitlichen Kursverlusten kommen. Bei Wechsel des Arbeitgebers kann der Vertrag eigenständig weitergeführt oder beitragsfrei gestellt werden, allerdings ist er dann nicht mehr steuerlich begünstigt.

Pensionskassen

Bei Pensionskassen zahlt der Beschäftigte entweder in betriebs- oder brancheneigene Pensionskassen oder in externe Pensionskassen der privaten Lebensversicherer. Anders als Lebensversicherer sind Pensionskassen nicht an den offiziellen Garantiezins gebunden, sie zahlen häufig auch mehr, häufig beinhalten sie auch Hinterbliebenenrente oder Erwerbsminderungsrente. Zu beachten ist dabei aber: Je mehr Extras, je höher der Garantiezins, desto niedriger die zusätzliche Überschussbeteiligung.

Pensionsfonds

Jüngste Form der betrieblichen Altersversorgung sind die Pensionsfonds. Hier kann das Sparkapital uneingeschränkt in Aktien investiert werden. Einen Garantiezins gibt es nicht, es kann daher zwischenzeitlich zu Kursverlusten kommen, der eingezahlte Betrag ist allerdings sicher. Im Insolvenzfall ist das eingezahlte Vermögen abgesichert, da der Arbeitgeber dem Pensionssicherungsverein angehört. Auch hier gilt: Gruppenverträge sind günstiger als Einzelverträge. Kosten werden über die gesamte Laufzeit verteilt. Der Rabatt bleibt dem Arbeitgeber auch beim Arbeitgeberwechsel erhalten. Finanztest gibt dabei den Tipp: Die Garantierente vergleichen, vorrechnen lassen, wie hoch das Sparguthaben nach zwei, drei oder fünf Jahren ist. Daran kann man erkennen, ob die Abschlusskosten in den ersten Jahren nach Abschluss oder über die gesamte Vertragslänge verteilt werden.

Unterstützungskassen

Einzahlungen in die selbständigen Unterstützungskassen sind unbegrenzt steuerfrei und sind daher insbesondere für das mittlere und höhere Management geeignet mit höheren steuerpflichtigem Einkommen. Häufig zahlt hier der Arbeitgeber ein, oft auch zusammen mit dem Mitarbeiter. Nachteil: Unterstützungskassen sind wenig flexibel. Beitragssenkungen oder -aussetzungen sind nicht möglich, auch nicht bei einem Arbeitgeberwechsel. Eine Fortführung ist in der Regel nur möglich, wenn die Branche gleichbleibt. Anders als bei den zuvor genannten Formen der betrieblichen Altersvorsorge existiert kein Rechtsanspruch auf eine Fortführung des Vertragsverhältnisses.

Direktzusage

Hierbei sagt der Arbeitgeber zu, Mitarbeitern im Alter oder bei Erwerbslosigkeit eine Rente zu zahlen. Damit er die Zusage einhalten kann, muss er Pensionsrücklagen bilden. Damit spart das Unternehmen Steuern. Wie es das macht, ist egal. In der Regel zahlt der Arbeitgeber die Beiträge in einem Umlageverfahren an den Pensionssicherungsverein. Allerdings gibt es gerade bei Direktzusagen großer Unternehmen wie Deutsche Lufthansa oder RWE infolge der Niedrigzinsphase erhebliche Probleme, die versprochenen Zusagen auch tatsächlich zu erfüllen.

Tipp: Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit für Arbeitnehmer, vermögenswirksame Leistungen zu beziehen. Ob die Firma vermögenswirksame Leistungen bezahlt und wie viel, regelt der Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung. Möglich sind dabei monatliche Einzahlungen von bis zu 40 Euro. Belohnt wird dieses Sparen durch eine staatliche Arbeitnehmersparzulage. Mehr Details.

Säule 3: Private Altersvorsorge

Dritte und wahrscheinlich wichtigste Säule ist die private Altersvorsorge. Hier können Anleger auf verschiedenste Formen zurückgreifen. Fonds- oder ETF-Sparpläne, Renten- und Lebensversicherungen zählen zu den beliebtesten Formen.

Tipp: ETF-Sparpläne eignen sich hervorragend zum langfristigen Vermögensaufbau und sind für jeden Anleger empfehlenswert. Ein ETF-Sparplan ist schnell eingerichtet und kann bei ausgewählten Direktbanken sogar oft ohne Gebühren ausgeführt werden. Zu den Ideen für alle Sparplan-Raten.

In Deutschland ist das dritte Standbein für die Altersvorsorge bisher allerdings noch äußerst gering verbreitet. Noch entfallen laut einer Studie des Deutschen Aktieninstituts in Kooperation mit der Privatbank Metzler, der DEKA-Bank und Fondsgesellschaft Union Investment 75 Prozent der Brutto-Standardrente auf die gesetzliche Rente. Rechnet man noch die betriebliche Vorsorge hinzu, ist die private Vorsorge in Deutschland noch fast vernachlässigbar. Hinzu kommt die Fokussierung auf Sicherheit. Und dies im Zeichen einer bereits seit Jahren anhaltenden Niedrig- bzw. Nullzinspolitik.

Von den in Deutschland angelegten 5,3 Billionen Euro deutscher Anleger sind gerade einmal 11 Prozent in Aktien und Aktienfonds angelegt. Fast 40 Prozent des Geldvermögens ist in Bargeld oder Sichteinlagen wie Tagesgeld oder das Sparbuch angelegt, die nahezu keine Erträge erwirtschaften. Mehr als 30 Prozent stellen Ansprüche gegenüber Lebensversicherungen oder Alterssicherungssystemen, darunter u. a. auch Betriebsrenten. Und auch für Lebensversicherungen und andere erwähnte Alterssicherungssysteme wird es gerade auch aufgrund des oft verpflichtenden Garantiezinses immer schwerer, ordentliche Renditen zu erzielen. Denn diese Garantien sind sehr teuer.

Fazit:

Im Zeichen einer bereits seit Jahren anhaltenden Nullzinspolitik sind viele der staatlich geförderten Vorsorgemodelle nicht mehr ausreichend ertragsstark. Durch investments in Aktien über Aktienfonds oder ETFs kann man die private Altersvorsorge zusätzlich ausbauen.

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Autor Katja Brauchle

Katja Brauchle
Katja Brauchle ist eine erfahrene Online-Redakteurin mit einem Schwerpunkt auf Finanzthemen. Nach zwei Jahren Festanstellung bei extraETF ist sie nun nebenberuflich als freie Redakteurin tätig. Sie arbeitet derzeit als Content Strategy Managerin bei der Augsburger Allgemeinen.

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